Wie geht es weiter mit dem Stadtpark?

Neumarkts Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren

Hauke Höpcke

Neumarkt

E-Mail zur Autorenseite

1.4.2022, 09:09 Uhr
Bei Regen geht eine männliche Stockente über einen Weg, beobachtet von einem Spaziergänger.

© Timm_Schamberger, picture-alliance / dpa/dpaweb Bei Regen geht eine männliche Stockente über einen Weg, beobachtet von einem Spaziergänger.

Der Neumarkter Stadtrat entscheidet über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Bäume erhalten - Stadtpark bürgernah gestalten" am Donnerstag, 7. April, um 17.15 Uhr in der Jurahalle.

Ein erster Bürgerentscheid im Jahr 2019 hatte bereits einmal dazu geführt, das die städtischen Pläne Makulatur wurden: fast 12.000 Neumarkter senkten damals den Daumen. Das entsprach 70 Prozent abgegebenen Stimmen.

In der Folge wurden die Pläne überarbeitet. Der Stadtrat stimmte im Februar 21 mit großer Mehrheit (33:5) für deren Umsetzung.

Im August 2021 kündigte der Freundeskreis Stadtpark ein erneutes Bürgerbegehren an, weil seiner Meinung nach die in eigener Initiative erarbeiteten Vorschläge im Rathaus kaum zur Kenntnis genommen würden. Im März 2022 hatte die Gruppe die notwendigen Unterschriften beisammen.

"Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" gibt es in Bayern seit 1995. Sie sind ein Stück direkte Demokratie und ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten der Gemeinde direkt selbst zu entscheiden.

Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde eingereicht werden und eine mit ''Ja'' oder ''Nein'' zu entscheidende Frage sowie eine Begründung enthalten. Außerdem muss eine Mindestzahl von Bürgern das Begehren unterstützen. In Neumarkt sind dafür 2800 Unterschriften notwendig. Wichtig: Wer unterschreibt, muss in der Gemeinde wohnen und volljährig sein.

Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat unverzüglich über dessen Zulässigkeit zu entscheiden.

Fällt die Entscheidung positiv aus, ist ein Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen. In diesem Fall wäre der 3. Juli der letztmögliche Termin. Diese Frist kann zwar im Einvernehmen mit den Initiatoren um höchstens drei Monate verlängert werden. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, weil die Bauarbeiten im Sommer beginnen sollen.

Keine Kommentare