Wut auf die Ampel-Regierung
Facebook-Aufrufe zum "Generalstreik": Das passiert, wenn Sie am 8. Januar nicht zur Arbeit gehen
30.12.2023, 14:56 UhrAuf 2000 Mitglieder ist sie inzwischen angewachsen, die Facebook-Gruppe mit dem Namen "Generalstreik 8.1.2024". Überschrieben ist der Aufruf mit dem Satz "Die Ampel geht aus", der sich gegen die amtierende Bundesregierung richtet. Noch viel höher ist die Zahl der geteilten Beiträge, die ebenfalls zu einer Teilnahme an dem "Generalstreik" an besagtem Tag aufrufen.
Landwirte und Spediteure protestieren - und auch die Lokführer?
Was bis jetzt klar ist: Am 8. Januar des neuen Jahres starten Deutschlands Landwirte eine "Aktionswoche" - sie protestieren gegen die Sparpläne der Ampel-Koalition. Die will den Bauern Steuervergünstigungen beim Agrardiesel und der Kraftfahrzeugsteuer streichen. Dem Protest wollen sich, auch so viel steht fest, die Spediteure anschließen. Weil auch die Gewerkschaft der Lokführer für sich in Anspruch nimmt, ab dem 8. Januar wieder zu streiken, könnte sich da also ein perfekter Sturm zusammenbrauen.
Das gilt erst recht, wenn auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Branchen sich anschließen - und entweder nicht zum Dienst erscheinen oder die Arbeit niederlegen. Darauf jedenfalls zielen die Facebook-Aufrufe - viele aus dem rechten Lager - ab. Das Kalkül: Nehmen Millionen Menschen an dem "Generalstreik" teil, wird die Ampel-Regierung zu Fall gebracht.
Ob die Aufrufe tatsächlich in nennenswerter Zahl Menschen erreichen, die ihnen Folge leisten, daran gibt es aber berechtigte Zweifel. Ein Beitrag lässt sich mit einem Klick teilen, am 8. Januar einfach nicht zum Dienst zu erscheinen, ist mit weit höherer Bereitschaft, Konsequenzen zu tragen, verbunden.
Ein Streik für politische Ziele ist nicht rechtmäßig
Die Rechtslage: Ein Recht auf einen Generalstreik gibt es in Deutschland nicht, genauso wenig aber ist ein solcher explizit verboten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Streiks, die auf die Durchsetzung politischer Ziele abzielen, nicht durch das Grundgesetz geschützt sind. So berichtet es das Portal Jura-Forum. Heißt: Ein Streik für mehr Lohn oder bessere Arbeitsbedingungen ist in Ordnung, nicht aber ein Streik, dessen Ziel der Sturz der Regierung ist.
Dazu kommt eine weitere Voraussetzung: Ein Aufruf zum Streik darf einzig durch eine Gewerkschaft erfolgen. Nur in diesem Fall kann der Streik auch rechtmäßig sein. "Ein Streik ohne Aufruf einer Gewerkschaft - sogenannter ,Wilder Streik'-, der zum Beispiel nur durch eine Gruppe Arbeitnehmer oder den Betriebsrat ausgerufen wurde, ist rechtswidrig", informiert Anwalt.de.
Abmahnung und Kündigung drohen bei Teilnahme an Generalstreik
Bei einem solchen rechtswidrigen Streik drohen jedem, der teilnimmt, arbeitsrechtliche Sanktionen - bis hin zur Abmahnung und Kündigung, heißt es auf der Webseite der Kanzlei Hensche. Geltend machen könne der Arbeitgeber unter Umständen sogar Schadenersatzansprüche, ergänzt das Portal Jura Academy.
Dem Facebook-Aufruf zu folgen, kann für Beschäftigte also durchaus gravierende Folgen haben - in der realen Welt.
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