Die Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest sind im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aufgehoben. Diese Gefahr ist etwa für Weihnachtsenten vorbei, doch es drohen wohl andere ...
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Die Schutzmaßnahmen vor der Geflügelpest sind im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aufgehoben. Diese Gefahr ist etwa für Weihnachtsenten vorbei, doch es drohen wohl andere ...

Fall im Kreis Roth

Keine Anzeichen für Geflügelpest: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hebt Schutzmaßnahmen auf

Nachdem das "hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV)", allgemein auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bei einem Geflügelbetrieb in einem Ortsteil von Abenberg nachgewiesen worden war, hatte auch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Allgemeinverfügung angeordnet.

Bei den nachfolgenden Untersuchungen in der Schutz- und Überwachungszone wurden in den Geflügelbeständen der betroffenen Landkreise Roth, Weißenburg-Gunzenhausen und Ansbach keine weiteren Fälle von Geflügelpest nachgewiesen. So berichtet es nun das Landratsamt.

Daher sind die Schutzmaßnahmen und die Überwachungszone im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aufgehoben.

Weiterhin vorsichtig handeln

Auch wenn es somit keine Aufstallungsanordnung mehr gibt, sind Prävention und Biosicherheit weiterhin wichtig. Eine Infektion von Haus- und Nutzgeflügel sollte bereits im Vorfeld bestmöglich verhindert werden.

Dazu sollte der Besuch von fremden Personen im Geflügelstall auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Im Stall sollte auch vom Halter nur für diesen Zweck bestimmte Kleidung, insbesondere Stallschuhe, getragen werden.

Vor Arbeiten im Stall empfiehlt es sich die Hände zu waschen. Wildvögel sollten von den Haltungen bestmöglich ferngehalten werden, indem ihnen vom Geflügelhalter kein Futter angeboten wird. Die eigenen Tiere dürfen daher nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind.

Futterverunreinigungen durch Vogelkot verhindern

Das Futter und Einstreu sollten vorher auch so aufbewahrt werden, dass keine Verunreinigungen (zum Beispiel durch infizierten Vogelkot) erfolgen können. Gleiches gilt auch für das Wasser der Tiere - es sollte Leitungswasser verwendet werden, nicht Regenwasser oder sonstiges Oberflächenwasser.

Die Meldepflicht - auch für private Geflügelhalter - bleibt bestehen. Zu kontaktieren ist das Veterinäramt per E-Mail veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de oder telefonisch (09141) 902-272.

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