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Ausbruch der Geflügelpest bei Roth: Überwachungszone auch im Kreis Weißenburg-Gunzenhausen

Jan Stephan

Stellvertretender Redaktionsleiter

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31.10.2024, 13:00 Uhr
Die Vogelgrippe ist zurück. In einem Betrieb im Nachbarlandkreis Roth war sie ausgebrochen. Die Überwachungszone betrifft auch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

© Petra Schoplocher/Landratsamt Roth Die Vogelgrippe ist zurück. In einem Betrieb im Nachbarlandkreis Roth war sie ausgebrochen. Die Überwachungszone betrifft auch den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.

Die Gemeinden Pleinfeld, Absberg und Haundorf liegen in der sogenannten Überwachungszone, die mit einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ausbruchsort der Seuche errichtet wird. Konkret bedeutet das für alle Geflügelhalter in diesem Bereich eine Aufstallpflicht für ihre Tiere. Das Geflügel muss in der Zehn-Kilometer-Zone in einem Stall oder in einer überdachten Voliere gehalten werden. Außerdem dürfen Fleisch und Eier der Tiere aus dem Bereich nicht mehr transportiert werden.

Auch drei Gemeinden aus dem Landkreis Ansbach liegen in der Überwachungszone, wie das zuständige Landratsamt mitteilt: Windsbach, Mitteleschenbach und Wolframs-Eschenbach.

Die Einschränkungen gelten sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Hobbyzüchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Geregelt werden des Weiteren auch Hygiene, Überwachung, Anzeige- und Dokumentationspflicht. So will man eine Ausbreitung der Seuche vermeiden. Die Experten gehen davon aus, dass die Krankheit über Wildvögel in den Betrieb eingeschleppt wurde, berichtete die Roth Hilpoltsteiner Volkszeitung (RHV) am Donnerstag.

Hier liegt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Überwachungszone. Sie ergibt sich aus einem Zehn-Kilometer-Zone und der Grenze zum Nachbarlandkreis.

Hier liegt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Überwachungszone. Sie ergibt sich aus einem Zehn-Kilometer-Zone und der Grenze zum Nachbarlandkreis. © Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

400 Tiere getötet

Der Geflügelhof in einem Ortsteil der Gemeinde Abenberg hatte selbst die Behörden auf die Erkrankung in seinem Bestand aufmerksam gemacht. Nach einem ersten positiven Test auf die Seuche bestätigte am Donnerstag das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut die positiven Testergebnisse des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Noch am selben Tag wurde die Allgemeinverfügung erlassen, die umgehend in den Amtsblättern veröffentlicht wurde. Sämtliche 400 Tiere auf dem Hof bei Abenberg mussten getötet und die Kadaver entsorgt werden. Die örtliche Feuerwehr war mit involviert, um ein Dekontaminationssystem mit Schleusen zu errichten. Das sollte sicherzustellen, dass der Virus nicht weitertransportiert wird.

Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut gab es bis zum Fall in Abenberg nur 26 nachgewiesene Fälle der Geflügelpest bei Tierhaltern in Deutschland. Die Zahl der infizierten Wildvögel liegt mit knapp 200 deutlich höher. Gefährdet für eine Ansteckung sind vor allem die Betriebe, die einen Freilauf für ihr Geflügel haben.

Übertragung auf Menschen unwahrscheinlich

Der Virus mit Typ H5N1 ist grundsätzlich auf den Menschen übertragbar, dafür allerdings wäre ein sehr enger Kontakt nötig. Zudem verlaufe die Erkrankung beim Menschen in aller Regel harmlos, zitiert die RHV den örtlichen Gesundheitsamtsleiter. Ganz anders sieht die Lage bei Geflügel aus. Die Krankheit ist in den Tierbeständen hoch ansteckend und verläuft oft tödlich. Geflügelhaltern drohen im Falle eines Ausbruchs erhebliche wirtschaftliche Schäden.

Unabhängig von dem jetzt aufgetretenen Fall bittet das Veterinäramt Roth tot aufgefundene Wildvögel nicht zu berühren oder zu bewegen. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information gebeten. Geflügelhalter sollen bei einer vermehrten Sterberate im Bestand das Veterinäramt unter der Nummer (09171) 811650 kontaktieren. Gleiches gilt, falls Spaziergänger Auffälligkeiten in der freien Natur bei Wildwassergeflügel oder wildlebenden Hühnervögeln wie Rebhuhn oder Fasan bemerken.

Für dringende Rückfragen ist das Landratsamt auch über das Wochenende erreichbar. Freitag und Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Nummer (0170) 7620576, Samstag und Sonntag 12 (bis 19 Uhr) unter (0172) 89 72 101. Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort Geflügelpest.

Der Winter bringt die Seuche

Bereits in den Jahren 2022 und 2023 hatte man in der Region mit der Geflügelpest zu tun. Ab November 2022 galten wegen des allgemeinen Ausbreitungsgeschehens erhöhte Sicherheitsvorschriften und Verbote. Diese wurden im Juli 2023 in Teilen wieder aufgehoben. Das Grippevirus nun gemeinsam mit der kalten Jahreszeit wiederaufflammt, ist keine Überraschung. Bereits in den vergangenen Wochen war ein Anstieg von nachgewiesenen Informationen mit dem Virus beobachtet worden.

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