Regeln gelockert
Durchatmen bei der Vogelgrippe: Darum sind strenge Regeln aber weiter wichtig im Landkreis Roth
2.12.2024, 15:45 UhrEs ist ein Durchatmen, aber kein Freifahrtschein: Mit Dienstag, 3. Dezember, werden die Verkaufs- und Verbringungsverbote aufgehoben, die der Ausbruch der Geflügelpest auf einem Hof in Obersteinbach im Landkreis Roth Ende Oktober mit sich brachte. Es gibt aber Regeln, die grundsätzlich gelten und deren Einhaltung aktuell sehr wichtig ist, so eine Pressemitteilung des Landratsamtes.
"Wir haben zahlenmäßig mehr Betriebe untersucht, als wir hätten untersuchen müssen", betont Dr. Ekkehard Kurth, Leiter des Veterinäramts. Der Grund: größtmögliche Sicherheit, schließlich seien die Fallzahlen der Vogelgrippe bayernweit gerade beunruhigend. Kurth spricht von einem "sehr aktiven Geschehen". Allein am vergangenen Wochenende gab es drei Ausbrüche in Geflügelbetrieben sowie 22 positive Befunde bei Wildvögeln.
Die Folge: "Die Gefahr, dass sich Hausgeflügel besonders in der Freiland- oder Auslaufhaltung durch infizierte Wildvögel ansteckt, ist weiter sehr hoch", so der Experte. Damit gehe die Möglichkeit einher, dass es zu einer weiteren Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis oder Bayern kommt.
Wie seine Kollegen von anderen Veterinärämtern rät Kurth zu Umsicht. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommt, sollten für Wildvögel unzugänglich sein. Befürwortet werden auch Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören das Tragen von Schutzkleidung, die Bekämpfung von Nagern sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Haltungseinrichtungen.
Über die generellen Empfehlungen hinaus gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen, verdeutlicht Dr. Ekkehard Kurth. So darf Hausgeflügel nur an Stellen gefüttert oder getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind – darunter fallen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, regenpfeiferartige, lappentaucherartige oder Schreitvögel. Für sie gilt ein Fütterungsverbot im gesamten Landkreis. Nicht betroffen sind Rotkehlchen, Sperling und Co., die im Vogelhäuschen oder mit Meisenknödeln gefüttert werden dürfen.
Dass die Überwachungszone aufgehoben werden kann, begründet sich zum einen mit dem Zeitfaktor. Die vorgeschriebene Mindestzeit von 30 Tagen nach Ausbruch (und der vorläufigen Reinigung und Desinfektion) sind abgelaufen und damit eine mögliche Inkubationszeit. Zudem haben die klinischen Untersuchungen des Veterinäramts in den über 80 Betrieben keine neuen positiven Befunde ergeben.
Das kommt für Dr. Kurth nicht von ungefähr. "Alle Beteiligten haben sehr gut mitgemacht, insbesondere auch die Tierhalter, die Einschränkungen hinnehmen mussten." Dadurch konnten die wichtigen Maßnahmen schnell abgearbeitet werden. "Da ist ein großer Dank fällig." Dem schließt sich Landrat Ben Schwarz an. Er habe in vielen Gesprächen Verständnis vernommen und lobt die Solidarität der Betroffenen.
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