Bei wildlebenden Gänsen im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde die Vogelgrippe festgestellt.
© Hans-Joachim Winckler
Bei wildlebenden Gänsen im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde die Vogelgrippe festgestellt.

Positive Testergebnisse

Vogelgrippe jetzt auch in ERH: In diesen Orten wurden Fälle der Geflügelpest bestätigt

Jetzt ist es amtlich. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt sind an den Standorten Hesselberg, einem Ortsteil von Heßdorf und Neuhaus, einem Gemeindeteil von Adelsdorf, zehn Fälle von Geflügelpest (HPAI), auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza (AI) genannt, bestätigt. Das teilte das Landratsamt Erlangen-Höchstadt in einer Pressemitteilung mit. Weitere Untersuchungsergebnisse sind noch ausstehend.

Bei den Wildvögeln, darunter Höckerschwäne und Graugänse, wurde das Hochpathogene Aviäre Influenza-Virus vom Typ H5N1 durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Hochpathogen bedeutet lebensbedrohlich, aviär lässt sich mit "auf Vögel bezogen" übersetzen. Weitere Untersuchungsergebnisse sind noch ausstehend.

Wie bereits in den Medien berichtet, traten in den vergangenen Wochen vermehrt Verdachts- und bestätigte Fälle in Mittelfranken auf – darunter in den Städten Nürnberg und Erlangen sowie den Landkreisen Nürnberger Land und Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim.

Laut Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine Ansteckung des Menschen mit den zuletzt überwiegend kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt.

Verhalten beim Auffinden von toten Tieren

Das Veterinäramt beobachtet das Seuchengeschehen weiterhin genau. Sollte sich die Lage verschärfen, ist mit einer Allgemeinverfügung zu rechnen, welche zusätzliche Schutzmaßnahmen, einschließlich einer Aufstallungspflicht für Geflügelhalter, regeln wird. Ebenso wird auf die bestehende Allgemeinverfügung vom 19. Oktober 2022 hingewiesen, mit der die gewerbsmäßige Abgabe von Hausgeflügel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung geregelt ist. Diese ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.

Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden und tot aufgefundene Wildvögel sollen nicht berührt oder bewegt werden. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, verendete Vögel oder Wildvögel dem Veterinäramt telefonisch unter (09193) 202423 oder per E-Mail an vet@erlangen-hoechstadt.de unter Angabe des Fundortes zu melden.

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