Einige Schwäne (Symbolbild) sind an der Grenze der Landkreise Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt an der Geflügelpest gestorben.
© Thomas Warnack/dpa-tmn
Einige Schwäne (Symbolbild) sind an der Grenze der Landkreise Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt an der Geflügelpest gestorben.

Auch mehrere tote Gänse

Geflügelpest im Aischgrund: Hochansteckendes Virus bei Schwänen nahe Uehlfeld

Die Geflügelpest ist nun auch im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim angekommen. Wie das Veterinäramt am Landratsamt Neustadt/Aisch bekanntgab, wurde das hochansteckende H5-N1-Virus bei mehreren toten Schwänen nachgewiesen, der bei Peppenhöchstädt, einem Ortsteil von Uehlfeld, gefunden wurde. "Eine Ansteckung des Menschen mit der derzeitig vorkommenden Geflügelpest ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht möglich", heißt es vom Landratsamt. Doch es gibt weitreichende Schutzmaßnahmen für Halter von Geflügel.

Die toten Schwäne seien vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht worden. Bei weiteren toten Schwänen und Gänsen aus der Region müsse laut den Experten davon ausgegangen werden, "dass es sich ebenso um Opfer des Geflügelpesterregers handelt". Die Spezialistinnen und Spezialisten des Veterinäramtes Neustadt/Aisch geben aber Antworten auf einige Fragen:

Worauf müssen Geflügelhalter dringend achten?

"Infizierte Wildvögel stellen ein hohes Risiko für die Nutzgeflügelhaltung dar", heißt es. Es sei egal, ob es sich um eine Hobbyhaltung mit wenigen Tieren oder um einen großen Betrieb handelt. "Die rechtlichen und tiergesundheitlichen Folgen im Falle einer Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand wären dramatisch", erklärt das Veterinäramt. Wichtig sei es daher, die Ansteckung des Hausgeflügels unbedingt zu verhindern.

Doch wie lässt sich das Übergreifen der Geflügelpest vom Wildvogel auf die Hausgeflügelbestände vermeiden?

"Geflügelpest wird über alle Ausscheidungen der infizierten Wildvögel, insbesondere Schwäne, Gänse, Reiher, Enten und mitunter Störche direkt und indirekt weitergegeben", erklären die Experten. Daher müsse "der direkte Kontakt des Hausgeflügels zu den Wildvögeln verhindert werden". Geflügelhalter sollten ihre Tiere "nicht außerhalb von wasserfest überdachten und vogeldicht umzäunten Stallungen/Ausläufen und Volieren halten".

Ebenfalls verhindert werden müsse, dass Ausscheidungen der Wildvögel direkt oder indirekt über Schuhwerk, Einstreu und Tränkwasser in die Geflügelhaltung gelangen. Halter sollten auf Schuhwechsel, Händedesinfektion, eingeschränkter Besucherverkehr achten sowie, dass Wasser nur aus dem Brunnen zu den Tieren gelange oder aus Fernwasser-Quellen. Auch an die Bekämpfung von "Schadnagern" wie Ratten oder Mäusen solle gedacht werden.

Doch was sollten Menschen tun, wenn sie doch verendete Tiere finden?

Vermeiden Sie engen Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel, raten die Experten. "Tot aufgefundene Enten, Gänse, Störche, Reiher und Schwäne sollten nicht bewegt oder berührt werden." Melden Sie diese Tiere dem Veterinäramt Neustadt/Aisch unter Telefon (09161) 92-3503 oder per E-Mail an vetamt@kreis-nea.de und nennen Sie den Fundort und eine Kontakt-Telefonnummer für Rückfragen.

Das Landratsamt warnt noch: "Sollte sich die Geflügelpest weiter ausbreiten, müssen anhand einer Gefährdungsbeurteilung für den Landkreis gegebenenfalls weitere Einschränkungen ergriffen werden." Weitere Informationen gibt das Veterinäramt des Landratsamtes unter Telefon (09161) 92-3503, diese finden Sie auch auf der Internetseite des LGL-Erlangen unter dem Stichwort Geflügelpest.

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