Fall 31 von "Freude für alle"

„Ich kann es nicht in Worte fassen“: Nürnberger Mutter will ins Ausland entführten Sohn zurück

Max Söllner

Redaktion Neumarkt und "Freude für alle"

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14.12.2024, 17:00 Uhr
Maia V. aus Nürnberg wünscht sich einfach nur ihren Sohn zurück (Name geändert, Symbolfoto).

© IMAGO/Wirestock Maia V. aus Nürnberg wünscht sich einfach nur ihren Sohn zurück (Name geändert, Symbolfoto).

In der Früh das Kind in die Kita bringen, nachmittags wieder abholen: Alltag für viele Eltern. Auch Maia V. (alle Namen geändert) hat ihren fünfjährigen Sohn Aleko an einem Freitagmorgen im Juli nichtsahnend in die Betreuung gegeben. Bis heute hat sie ihn an diesem Tag zum letzten Mal gesehen - zumindest in Nürnberg, wo sie geboren und zuhause ist. Der Vater hatte das Kind von der Kita abgeholt, aber dann nicht wie vereinbart ein paar Stunden später zu ihr gebracht.

"Ich vermisse mein Kind sehr", sagt die junge Mutter, die derzeit eine Ausbildung absolviert. "Ich kann es nicht in Worte fassen, was passiert ist. Es ist, als ob ein Teil von meinem Körper fehlt."

Inzwischen weiß sie, dass der getrennt lebende Vater mit Aleko in ein Land am südöstlichen Rand Europas gefahren ist, dessen Namen wir zum Schutz der Mutter nicht nennen. Das Nürnberger Jugendamt spricht von einer Entführung. Nachdem V. die Behörde kontaktiert hatte, wurde sofort der internationale Sozialdienst eingeschaltet. Der Verein mit Sitz in Berlin weiß, was in einem solchen relativ seltenen Fall zu tun ist.

Die Mutter hat inzwischen das alleinige Sorgerecht

Problematisch war, dass Mutter und Vater sich zum Zeitpunkt der Verschleppung das Sorgerecht teilten. Die Polizei hatte deshalb zunächst wenig Möglichkeiten. Zwar übertrug das Amtsgericht Nürnberg wenige Tage später V. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Doch da war der Vater mit Aleko längst über alle Berge.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilaspekt des Sorgerechts. Mit der Übertragung hätte die Mutter fortan alleine entscheiden können, wo und bei wem sich das Kind aufhalten soll. Auch wurde es dem Vater verboten, mit dem Sohn die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. Aber es war schon zu spät.

Später erhielt V. per einstweiliger Anordnung das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Es lägen Anhaltspunkte für eine massive Kindeswohlgefährdung vor, so das zustände Gericht: Der Vater halte Aleko von seiner Mutter und damit seiner Hauptbezugsperson fern. Er befände sich in einem psychischen Ausnahmezustand und konfrontiere den Fünfjährigen mit verstörenden Inhalten.

Aus Sicht der deutschen Behörden und Familiengerichte ist der Fall somit klar. Nicht aber in dem Staat, wo sich Vater und Sohn weiterhin aufhalten. Dort dauert die juristische Auseinandersetzung an. Denn der Vater hat seinerseits Vorwürfe gegenüber der Mutter erhoben.

Bloß ein Rosenkrieg?

Ein Rosenkrieg unter ehemals Verliebten zum Nachteil des gemeinsamen Kindes also? Die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin weiß um solche Fehden, aber: "Ich habe keinen Grund, ihr nicht zu glauben", wie sie sagt. "Ich kenne V. seit zwei Jahren und habe sie immer als eine sehr kümmernde Mutter erlebt". Die Mutter wiederum kann die Vorwürfe des Vaters im Gespräch mit der Redaktion schlüssig entkräften.

Die Jugendamtsmitarbeiterin hat "Freude für alle" um Unterstützung für Maia V. gebeten. Sie muss nun zum zweiten Mal in das Land außerhalb der Europäischen Union reisen und vor Gericht erscheinen. Sie hofft, das es gut ausgeht, macht sich aber Sorgen: "Ich habe große Angst und stehe sehr unter Stress."

Trotz Haager Übereinkommen dauert alles Monate

Auch, weil alles so lange dauert. Der Staat, in dem sich ihr Sohn derzeit befindet, ist dem "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" beigetreten. Demnach hätte Aleko binnen sechs Wochen nach Deutschland rücküberführt werden müssen. Tatsächlich sind inzwischen fast fünf Monate vergangen, während V. ihren Sohn nur kurzzeitig im Ausland gesehen hat.

Von ihrem geringen Ausbildungsgehalt kann V. weder Flüge noch Unterkünfte oder ihre Anwälte bezahlen. Die junge Mutter musste sich von ihrem Bruder Geld leihen, ihre Kreditkarte befindet sich um einen vierstelligen Betrag im Minus. Sie weiß nicht mehr weiter und hat nur einen Wunsch: Ihren Sohn Aleko endlich wieder bei sich zu haben.

"Freude für alle" bittet daher um Spenden für die Nürnbergerin. Unser Dank gilt allen Unterstützerinnen und Unterstützern.

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