Erlangen meldet den ersten bestätigten Fall der Geflügelpest. Kontakt mit Wildvögeln sollte dringend vermeiden werden. (Symbolbild)
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Erlangen meldet den ersten bestätigten Fall der Geflügelpest. Kontakt mit Wildvögeln sollte dringend vermeiden werden. (Symbolbild)

Virus H5N1

Erlangen bestätigt ersten Geflügelpest-Fall - Stadt erlässt Allgemeinverfügung

Es war eine Frage der Zeit, nachdem in den vergangenen Tagen in der ganzen Region bereits Fälle entdeckt worden waren. Bei einem im Erlanger Stadtgebiet aufgefundenen toten Wildvogel wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut das hochpathogene aviäre Influenza-Virus vom Typ H5N1 bestätigt. Das berichtet die Stadt Erlangen in einer Pressemitteilung am Dienstag, 4. Februar. Mittlerweile gebe es auch einen zweiten Verdachtsfall bei einem toten Wildvogel, der derzeit untersucht werde.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel hat die Stadt Erlangen mit einer Allgemeinverfügung im Stadtgebiet Schutzmaßnahmen angeordnet.

Diese gelten für gewerbsmäßige Geflügelhalter sowie für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt ‚Die amtlichen Seiten‘ Nr. 3 B vom 4. Februar 2025 veröffentlicht und tritt am Dienstag, 4. Februar, in Kraft.

Märkte, Ausstellungen, Schauen und Veranstaltungen mit Geflügel verboten

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind nach Angaben der Stadt verboten.

Und es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Stadtgebiet. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Toter Vogel? So sollte man sich verhalten - Kontakt zu Veterinäramt Erlangen

Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel solle vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des städtischen Veterinäramtes unter der Telefonnummer (09131)-86-1725 oder per E-Mail an veterinaeramt@stadt.erlangen.de gebeten.

Die Allgemeinverfügung kann im Internet unter www.erlangen.de/das heruntergeladen werden. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hält im Internet unter www.lgl.bayern.de (Stichwort Geflügelpest) ein Merkblatt für Geflügelhalter bereit.

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