Gefährliche Arglosigkeit

Kinderfotos auf WhatsApp & Co.: Was erlaubt ist - und was streng verboten

Nicole Netter

Politik und Wirtschaft

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21.6.2024, 18:46 Uhr
Viele denken sich nichts dabei, wenn sie Fotos etwa von der Party ihrer Enkelin posten. Doch diese Arglosigkeit birgt Gefahren.

© imago images/Shotshop/Monkey Business 2/imago images/Shotshop Viele denken sich nichts dabei, wenn sie Fotos etwa von der Party ihrer Enkelin posten. Doch diese Arglosigkeit birgt Gefahren.

Dürfen Großeltern Fotos ihrer Enkel im Netz mit anderen teilen? Oder Nachbarn Aufnahmen von spielenden Kindern beim Grillfest? Bernhard Rohleder, Geschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, hat darauf eine klare Antwort: "Wer unbedacht auf ‚Teilen‘ klickt, schadet unter Umständen nicht nur dem abgebildeten Kind, sondern begeht womöglich eine Rechtsverletzung, die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann – oder sogar eine Straftat."

Grundsätzlich gilt: Kinder haben das Recht am eigenen Bild. Wer Fotos von Kindern in sozialen Medien oder über Messenger teilen will, muss daher die Einwilligung aller Erziehungsberechtigten einholen, heißt es in der Bitkom-Mitteilung. Wenn das Kind über die notwendige "Einsichtsfähigkeit" verfügt, also in der Lage ist, die Tragweite seiner Entscheidung mit Blick auf eine Veröffentlichung abzusehen, muss seine Einwilligung ebenfalls eingeholt werden.

Was gilt für Familiengruppen bei WhatsApp?

Diese Einsichtsfähigkeit wird in der Regel ab 14 Jahren angenommen. Das ist jedoch nur ein Richtwert und bedarf einer Einzelfallentscheidung. Heißt: Fotos, die andere Kinder als die eigenen zeigen, dürfen nicht ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten beziehungsweise der einsichtsfähigen Kinder selbst geteilt werden – weder in sozialen Medien noch in Messenger-Diensten.

Viele, das zeigt eine Umfrage von Bitkom, sind sich nicht sicher, wie sie mit Kinderfotos im Netz verfahren dürfen.

Viele, das zeigt eine Umfrage von Bitkom, sind sich nicht sicher, wie sie mit Kinderfotos im Netz verfahren dürfen. © Bitkom

Ausnahmen gibt es, wenn Kinderfotos etwa an eine geschlossene WhatsApp-Gruppe der Familie gesendet werden. Nicht erlaubt wäre ihr hingegen, das Foto einem unbestimmten Personenkreis zugänglich zu machen. Etwa, wenn jemand dieses Foto ohne Erlaubnis als eigenes Profilbild nutzen würde, das alle Kontakte sehen können.

Selbst bei einer größeren Kindermenge ist eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig. Heißt: Bei Kita- und Schulfesten dürfen nicht ungefragt Bilder von Kindern ohne Einwilligung geteilt werden.

"Bei der Veröffentlichung von Bildern von Kindern muss besondere Vorsicht gelten", rät Rohleder. "So lassen sich über die Privatsphäre-Einstellungen der Messenger und sozialen Netzwerke Bilder unter anderem mit zuvor ausgewählten Personengruppen oder nur zur einmaligen Ansicht teilen." Fremde Kinder könnten mit den Bildbearbeitungsprogrammen der meisten Smartphones oder einschlägigen Apps einfach aus Fotos herausgeschnitten werden. Auch sollte zur Sicherheit der abgebildeten Kinder auf die Angabe personenbezogener Daten wie den vollen Namen oder den Wohnort verzichtet werden.

"Das Netz vergisst nicht"

Kinder in peinlichen oder unangemessenen Situationen zu zeigen, sollte ebenfalls unterlassen werden. Durch die rasante technologische Entwicklung ließen sich auch Jahrzehnte später Kinderfotos konkreten erwachsenen Personen zuordnen. Rohleder: "Das Netz vergisst nicht – dies sollten sich Erwachsene immer wieder klar machen. Den Kindern werden die Aufnahmen später möglicherweise sehr unangenehm sein."

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