Verordnung der Stadt
Böller-Verbotszone in Schwabach: Das ist an Silvester zu beachten
Das Abbrennen von Feuerwerk ist am Silvestertag, 31. Dezember, und am Neujahrstag, 1. Januar 2025, im Bereich der Schwabacher Innenstadt verboten. Das teilt die Stadt mit.
Das Verbot gilt für den Bereich Königs- und Martin-Luther-Platz, in der Rosenbergerstraße, der Pfarrgasse bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, auf der Fleischbrücke bis zur Einmündung Rosenbergerstraße, in der Kirchgasse und im Innenhof der Fürstenherberge. Das Abschießen von Raketen und das Abbrennen von Böllern in der Nähe von Fachwerkbauten, Kirchen, Krankenhäusern und Altersheimen ist generell verboten.
Kein Feuerwerk im Schwabachtal
Ebenso tabu ist Feuerwerk in Landschaftsschutzgebieten wie etwa dem Schwabachtal östlich und westlich der Altstadt, in Landschaftsbestandteilen wie dem Stadtpark sowie auf städtischen Grünanlagen wie etwa dem Totholzgarten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Sicherheitswacht und Polizei werden auf die Einhaltung des Verbots verstärkt achten, so die Stadt Schwabach.
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