Ältere und Alleinlebende oft Opfer
Schockanrufe und WhatsApp-Betrug: So schützen Sie sich
6.4.2022, 10:46 UhrDie sogenannten "Schockanrufer" geben sich am Telefon als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt aus. Sie berichten, dass ein angeblicher Verwandter (meist Kind oder Enkel) oder ihr vermeintlicher Mandant einen Verkehrsunfall verursacht und dabei etwa Kinder schwer verletzt haben soll. Nur wenn der Angerufene sofort einen Geldbetrag in bar bezahle, habe der Verwandte keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.
Eine andere Version ist, dass das vermeintliche Familienmitglied selbst einen schweren Unfall gehabt habe und sofort operiert werden müsse. Die Operation sei nur möglich, wenn vorher ein gewisser Betrag in bar bezahlt werde.
„Rate mal, wer hier spricht“
"Der sogenannte Enkeltrick ist eine besonders hinterhältige Form des Betrugs", warnt die Schwabacher Kriminalpolizei. Mit Sätzen wie "Rate mal, wer hier spricht" (um so zu erfahren, als wer sie sich ausgeben könnten) oder ähnlichen Formulierungen rufen Betrüger bei meist älteren und alleinlebenden Menschen an, geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten kurzfristig um Bargeld.
Als Grund wird oft ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht. Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Betroffenen durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt und letztlich ein Bote angekündigt, der das Geld abholt.
Auch vermeintliche Mitarbeiter von Computerfirmen (zum Beispiel Microsoft) können sich am Telefon melden. Diese möchten dann meist Zugang zum PC des Angerufenen, da dort angeblich Probleme aufgetreten seien. So erhalten die Betrüger immer wieder Zugriff auf Bankkonten oder Ähnliches.
Eine ganz neue Masche, die sich mittlerweile bei den Betrügern etabliert hat, ist der Betrug über den Messenger-Dienst WhatsApp. Dabei wird in einer Mitteilung vorgetäuscht, eine Verwandter habe eine neue Telefonnummer, da er oder sie das alte Mobiltelefon verloren habe. Sobald das Opfer die Telefonnummer abspeichert, ist der Kontakt zum Täter hergestellt.
Wenig später fordern die Betrüger anhand einer vorgeschützten Notlage (zum Beispiel, dass das Online-Banking auf dem neuen Handy nicht möglich sei), eine Überweisung zu tätigen. Die Daten werden ebenfalls gleich mit übermittelt. Wie so oft überweisen die Opfer das geforderte Geld im Glauben daran, mit dem eigenen Kind oder Enkel zu kommunizieren.
Die Polizei rät daher, bei WhatsApp-Nachrichten von unbekannten Nummern besonders misstrauisch zu sein. Wer von einer bekannten Person unter einer unbekannten Nummer kontaktiert wird, sollte die Nummer nicht automatisch abspeichern. Stattdessen, rät die Polizei, sicherheitshalber bei der bekannten Person unter der alten Nummer nachzufragen.
Die Bitte um Geldüberweisungen per WhatsApp und andere Messenger sollte immer misstrauisch machen und überprüft werden. Außerdem sollte man auf die Sicherheitseinstellungen des Nachrichtendienstes achten.
Kripo verwendet nicht die 110
Auch unter der Telefonnummer 19222 gehen mittlerweile Schockanrufe von Betrügern ein. Als Krankentransport oder Rettungsdienst wird ein medizinischer Notfall vorgetäuscht, der nur mit einer sofortigen Zahlung von Bargeld abgewendet werden könne.
Die Kriminalpolizei weist darauf hin, dass sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 anruft. Das machen nur Betrüger. Wer unsicher ist, sollte selbst die Nummer 110 wählen – aber dafür nicht die Rückruftaste benutzen.
Außerdem: Auflegen, wenn man nicht sicher ist wer anruft und man sich unter Druck gesetzt fühlt. Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen fordert: "Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehenden Personen", rät die Polizei. Nie am Telefon über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse sprechen. Und: "Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen." Wichtig sei, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen oder über den Notruf 110 die Polizei zu verständigen.
Die Kripo erinnert daran: "Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig." Man solle misstrauisch sein, "wenn sich Anrufer am Telefon nicht selbst mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen."
Wichtig sei auch, sich nicht drängen und unter Druck setzen zu lassen. Stattdessen solle man sich Zeit nehmen, die Angaben des Anrufers zu überprüfen.
Opfer eines Enkeltricks sollen die Tat unbedingt bei der Polizei anzeigen. Dies kann der Polizei helfen, Zusammenhänge zu erkennen. Zudem sollte man seinen Vornamen im Telefonbuch bei der Telekom abkürzen lassen. Und: Wertsachen und höhere Geldbeträge gehören auf die Bank oder ins Bankschließfach.
Informationen gibt es auch unter www.polizei-beratung.de oder unter www.polizei-mittelfranken.de bei der Kripo.
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