Überwachungszonen
Nach Ausbruch der Geflügelpest: Ab 2. Januar gelten verschärfte Auflagen im Landkreis Neustadt/Aisch
Im Landkreis Ansbach wurde vergangene Woche der Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb offiziell bestätigt. Diese Nachricht hat auch Auswirkungen auf benachbarte Regionen, darunter der Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Wegen der räumlichen Nähe zur betroffenen Zone hat das Landratsamt Neustadt/Aisch-Bad Windsheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Das müssen Tierhalterinnen und -halter ab dem 2. Januar 2025 beachten.
Die Verfügung betrifft Geflügelhalterinnen und -halter in den Ortschaften Egenhausen, Sichelbronn und Wimmelbach (Gemarkung Obernzenn), Dagenbach (Gemarkung Trautskirchen) sowie Rothenhof (Gemarkung Neuhof an der Zenn). Ab sofort müssen alle privaten und gewerblichen Tierhalterinnen und -halter, die Geflügel in diesen Gebieten der Überwachungszone halten, ihre Bestände beim Veterinäramt melden. Dazu gehören die Anzahl der gehaltenen Tiere, ihre Art, eventuelle Veränderungen im Bestand, wie etwa verendete Vögel, sowie jeder Verdacht auf Erkrankung. Diese strikte Meldepflicht gilt für alle Geflügelarten, darunter Hühner, Puten, Enten und Gänse.
Die ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest sehen vor, dass Geflügel von Wildvögeln ferngehalten wird. Das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter sicheren Schutzvorrichtungen gehalten werden müssen. Zudem ist der Transport von Geflügel, Eiern und anderen Erzeugnissen aus der betroffenen Zone untersagt. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, sind die Halterinnen und Halter außerdem verpflichtet, tägliche Gesundheitschecks bei ihren Tieren durchzuführen und strikte Hygienevorschriften einzuhalten.
Das Veterinäramt des Landratsamtes wird stichprobenartig Tierhaltungen im betroffenen Gebiet kontrollieren. Diese Kontrollen müssen von den Tierhalterinnen und -haltern akzeptiert werden.
Geflügelpest im Nachbarlandkreis: Das gilt jetzt im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim
In Europa hat sich die Geflügelpest mittlerweile in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt und ist zu einem dauerhaften Problem geworden. Der Ausbruch im Landkreis Roth im Oktober 2024 und die aktuellen Ereignisse zeigen, wie wichtig es ist, die Ausbreitung des Virus strikt zu kontrollieren. Darauf wies das Landratsamt Ansbach hin. Der Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln gilt als eine der Hauptursachen für die Verbreitung.
Rückfragen oder Meldungen im Kreis Neustadt/Aisch können per E-Mail an das Veterinäramt des Landratsamtes unter vetamt@kreis-nea.de oder telefonisch unter 09161/923503 erfolgen. Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises sind auf der Webseite des Landkreises unter www.kreis-nea.de abrufbar.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen