![Feuerwehren und THW aus dem Landkreis Ansbach sichern den Geflügelbetrieb bei Lehrberg, in dem höchstwahrscheinlich die Geflügelpest ausgebrochen ist, ab. Feuerwehren und THW aus dem Landkreis Ansbach sichern den Geflügelbetrieb bei Lehrberg, in dem höchstwahrscheinlich die Geflügelpest ausgebrochen ist, ab.](https://images.nordbayern.de/image/contentid/policy:1.14525467:1735378557/Gefluegelpest.jpg?f=16%3A9&h=816&m=FIT&w=1680&$p$f$h$m$w=15cfbe7)
Maßnahmen des Veterinäramts
Verdacht Geflügelpest: In einem Betrieb im Landkreis Ansbach wurde der Putenbestand gekeult
In einem Geflügelbetrieb im Bereich der Marktgemeinde Lehrberg müssen auf Anordnung des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach rund 17.000 Mastputen gekeult werden. Grund ist der dringende Verdacht auf einen Ausbruch der tödlich verlaufenden Geflügelpest.
Das Veterinäramt wurde am Sonntag vom Hoftierarzt über eine Häufung verendeter Tiere informiert und hat noch am selben Tag notwendige Schritte eingeleitet, um den Auslöser dieser Erkrankungsfälle zu ermitteln und das potenzielle Ausbruchsgeschehen unverzüglich einzudämmen, teilte die Behörde mit. Einen ersten positiven Laborbefund des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bestätigte tags darauf den dringenden Verdacht zumindest bei einem Tier. Eine endgültige Bestätigung wird laut Pressemitteilung nach Abschluss der Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut erwartet, wobei es sich wohl nur noch um eine Formsache handele.
Das Landratsamt Ansbach hat den betroffenen Betrieb gesperrt
Vom Landratsamt Ansbach wurde der Betrieb gesperrt und die tierschutzgerechte Tötung des Bestands entsprechend der geltenden Bestimmungen eingeleitet. Dazu errichtet das Technische Hilfswerk Dinkelsbühl eine Desinfektionsschleuse. Um die Bewegungen im Umfeld des Hofs auf ein Minimum zu beschränken, übernehmen Ehrenamtliche der Feuerwehren bis auf Weiteres die Absperrungen.
Der Bestand wird gekeult und die Kadaver werden unschädlich beseitigt. Stall und Einstreu werden desinfiziert. Die Verpflegung der Einsatzkräfte übernimmt das BRK. Um den Bestand herum werden eine Schutzzone (drei Kilometer Umkreis) und eine Überwachungszone (zehn Kilometer Umkreis) eingerichtet, in der Geflügelbestände nach Risikobewertung klinisch untersucht werden. Die betreffenden Kommunen und Ortsteile werden zeitnah ermittelt und veröffentlicht.
Die Keulung der Puten ist nach Mittelung des Landratsamts unabdingbar, da die Geflügelpest bei Puten nahezu immer tödlich verläuft und die Tiere an dieser Seuche qualvoll verenden. Eine Impfung oder Behandlung gebe es nicht. Mit der Tötung der betroffenen, erkrankten Puten werde jede Virusproduktion beendet und die ständige Ausscheidung von hohen Viruslasten verhindert. Jedes betroffene Tier produziere milliardenfach Viruspartikel, die neue Tiere oder andere Haltungen anstecken könnten.
Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Europa ist nicht mehr an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt. Es ist endemisch geworden, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Im Oktober 2024 wurde ein Ausbruch in einem Tierbestand im Landkreis Roth festgestellt. Als möglicher Grund für die Ansteckung von Hausgeflügel kommen Kontakte zu Wildvögeln in Betracht.
Tote Vögel nicht anfassen und Funde den Behörden melden
Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer für Bayern entwickelten zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.
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