Puten sollen vor der Geflügelpest geschützt werden.
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Puten sollen vor der Geflügelpest geschützt werden.

Das ist die aktuelle Lage

Geflügelpest in Franken: So geht es nach der Tötung von 17.000 Puten nahe Ansbach weiter

Ein bisschen Aufatmen herrscht bei Geflügelzüchtern in der Region. Die Beschränkungen in Bezug auf die Geflügelpest um das im Landkreis Ansbach gelegene Lehrberg herum werden aufgehoben. Ab Mittwoch, 29. Januar, darf das Geflügel wieder raus aus seinem Stall. Das teilt das Landratsamt Ansbach mit.

"Der Geflügelpestausbruch in einem Putenmastbestand bei Lehrberg ist abgearbeitet", erklärte ein Sprecher des Landratsamtes. "Bei allen Umgebungsuntersuchungen und Monitoringmaßnahmen wurden keine weiteren Ausbruchsgeschehen entdeckt." Die speziellen Regelungen für die Restriktionszone (Umkreis von zehn Kilometer um den Ausbruchsbetrieb) werden aufgehoben.

17.000 Mastputen mussten bei Ansbach getötet werden

Im Gemeindegebiet von Lehrberg war in einem Geflügelbetrieb ein Fall von Geflügelpest (HPAI), auch Vogelgrippe genannt, entdeckt worden. Alle rund 17.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung wurden getötet und "fachgerecht unschädlich" entsorgt. Die Sorge vor einer Ausbreitung der Geflügelpest war da, eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchs-Ort wurde eingerichtet. "Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte galten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote und Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes", teilt der Sprecher des Landratsamtes Ansbach nun mit. Diese Frist läuft in der Nacht zum Mittwoch ab.

"Die Geflügelpestgefahr selbst ist noch nicht überstanden", warnt das Landratsamt. "Insbesondere in norddeutschen Bundesländern werden regelmäßig neue Infektionen von (meist) Wildgeflügel (etwa Wildgänse oder Höckerschwäne) entdeckt." Bei kaltem und feuchtem Winterwetter könnten Zugbewegungen von infizierten Tieren auch ins Binnenland erfolgen. Nach Einschätzung des Ansbacher Veterinäramts "tun alle Hausgeflügelhalter gut daran, auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten". Dazu gehöre unter anderem, das Futter so herzurichten, "dass Wildvögel keinen Zugang erhalten". Außerdem solle Oberflächenwasser nicht in Tränken gelangen.

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