"Es ist erschreckend"
Nach Schüssen auf Katze in Pilsach: Tierschützer bieten Geld für Hinweise
14.5.2024, 14:37 UhrEine unbekannte Person hat wie berichtet in Pilsach eine Katze angeschossen. Laut Polizei soll sich die Tat zwischen dem Sonntag, 5. Mai, 22 Uhr und dem Donnerstag, 9. Mai, 20 Uhr ereignet haben. Die Katze wurde verletzt und musste von einem Tierarzt behandelt werden. Dabei wurden zwei Projektile eines Luftgewehrs gefunden. Sie mussten herausoperiert werden.
Nun setzt die Tierschutzorganisation Peta eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus - "für Hinweise, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen", wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Wer etwas zu sagen hat, kann sich unter (0711) 8605910 oder whistleblower@peta.de an die Tierschutzorganisation wenden. Anonyme Hinweise sind möglich. Auch die Neumarkter Polizei nimmt unter (09181) 48850 weiterhin Beobachtungen entgegen.
Schüsse auf Katze in Pilsach: Peta fordert harte Strafen
"Wer auch immer die Katze angeschossen hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen zu Schaden kommen", wird Lisa Bechtloff, Fachreferentin für Whistleblower-Fälle bei PETA zitiert. "Es ist erschreckend, wie häufig derartige Übergriffe auf Katzen verübt werden. Fast täglich verzeichnen wir Fälle, bei denen die Vierbeiner mit Luftdruckwaffen, Schrot oder Armbrustpfeilen beschossen, mit ätzenden Flüssigkeiten übergossen, getreten oder anderweitig misshandelt werden." Peta fordert harte Strafen für Tierquäler, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen.
"Wer wehrlose Tiere quält, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück", so Bechtloff weiter. Fachleute aus der Psychologie und Justiz seien sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. "Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält", wird der Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes zitiert.
Tierquälerei ist laut Peta kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
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