Kinder vergewaltigt
Mädchen als Sklavinnen gehalten: Zwei IS-Mitglieder in Roth und Regensburg festgenommen
10.4.2024, 15:53 UhrDer so genannte Islamische Staat (IS) sorgte mit seinem Schreckensregime für viel Leid, besonders betroffen davon waren Jesidinnen und Jesiden in Syrien und im Irak. Auch nach mehreren Jahren werden Angehörige des IS noch strafrechtlich verfolgt. Nun hat es erneut zwei Festnahmen wegen des Verdachts des Völkermords, Verbrechens gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen sowie der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gegeben.
Die Bundesanwaltschaft nahm am 9. April 2024 aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die irakischen Staatsangehörigen Twana H. S. und Asia R. A. in Regensburg und im Landkreis Roth durch Beamte des Bundeskriminalamts fest. Das teilte sie in einer Pressemitteilung mit.
Mehrfache Gräueltaten
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: "Twana H. S. und Asia R. A. (...) gehörten zwischen Oktober 2015 bis Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung ,Islamischer Staat' (IS) als Mitglieder an. Sie hielten sich spätestens seit Ende 2015 ein damals fünfjähriges sowie ab Oktober 2017 ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavinnen. Twana H. S. vergewaltigte beide Kinder mehrfach. Asia R. A. richtete dafür das Zimmer her und schminkte eines der Mädchen."
Weiter heißt es: "Auf vermeintliche Verfehlungen der Kinder reagierten die Beschuldigten mit harscher körperlicher Gewalt. Bei einer Gelegenheit schlug Twana H. S. das ältere Mädchen mit einem Besenstiel. Asia R. A. verbrühte die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser und zwang beide Kinder wiederholt zur Bestrafung, für jeweils eine halbe Stunde auf einem Bein zu stehen. Vor ihrer Ausreise aus Syrien im November 2017 reichten die Beschuldigten die Mädchen an andere IS-Mitglieder weiter. Dies alles diente dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten."
Die Beschuldigten wurden am 9. und 10. April 2024 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
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