
Am 23. Februar 2025
Wichtige Infos von der Stadt: So läuft die Bundestagswahl in Gunzenhausen korrekt ab
Am Sonntag, 23. Februar, findet von 8 bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt. Wie Bürgermeister Karl-Heinz Fitz per Pressemeldung mitteilt, ist die Altmühlstadt dafür in 22 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die bereits versendet wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Angeschriebenen zu wählen haben, heißt es weiter.
Jeder kann demnach nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Und er hat Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung ist auf Verlangen bei der Wahl abzugeben.
Infos aus Gunzenhausen: So wird der Stimmzettel richtig ausgefüllt
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält vor Ort einen Stimmzettel, auf dem er/sie eine Erst- und eine Zweitstimme abgeben kann.
Der Stimmzettel enthält die Namen der Bewerber und Bewerberinnen (Erststimme) unter Angabe der Partei und außerdem für die Wahl nach Landeslisten (Zweitstimme) die Bezeichnung der Parteien und jeweils die Namen der ersten fünf Kandidaten der Landeslisten. Beide Stimmen, so informiert die Stadt, werden durch ein Kreuz in dem jeweiligen Kreis abgegeben.
Der Stimmzettel muss demnach in einer Wahlkabine oder in einem Nebenraum gekennzeichnet und so gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
Die Wahl und auch die Auszählung der Stimmen sind öffentlich. Das heißt, laut Fitz: "Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist."
Für Spätzünder: Bis dahin kann man in Gunzenhausen wählen
Briefwähler müssen sich von der Gemeinde einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag sowie einen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Umschlag) und unterschriebenem Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden.
Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die Betroffenen umgehend an ihr Wahlamt wenden, heißt es aus dem Rathaus. Bis spätestens Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn die Person glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat.
Wer die Wahl manipuliert, wird bestraft
Wahlberechtigte, die nicht lesen können oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die die wählende Person in ihrer Stimmabgabe beeinflusst.
Wer die Wahl manipuliert, "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", teilt die Stadtspitze mit. Dabei gilt: Schon der Versuch ist strafbar.
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