Erwerb ist zulässig
Bundeskartellamt hat entschieden: Aldi Nord darf Altmühltaler Mineralbrunnen erwerben
1.12.2022, 13:35 UhrDas Bundeskartellamt hat den Erwerb von Altmühltaler Mineralbrunnen und Vitaqua durch Aldi nun offiziell freigegeben. Damit ist die Übernahme eines der größten Treuchtlinger Unternehmen de facto in trockenen Tüchern.
Welche Pläne der neue Inhaber mit dem Werk hat, wird ganz entscheidend auch die städtebauliche Entwicklung Treuchtlingens beeinflussen - und nicht zuletzt die Zukunft der insgesamt 300 Mitarbeitenden, die der Verkauf direkt betrifft. Auch ist der Mineralwasserproduzent ein wichtiger Gewerbesteuerzahler in Treuchtlingen.
"Ausreichend Alternativen vorhanden"
Anfang November hatte Aldi Nord seine Kaufpläne öffentlich bekanntgegeben. Der Konzern versprach, „als neuer Eigentümer in die modernen Standorte weiter investieren“ und Arbeitsplätze halten zu wollen. Über diese Formulierungen hinaus war bislang keine Stellungnahme zu den Plänen des Konzerns zu bekommen.
Die Entscheidung zur Freigabe teilte das Bundeskartellamt am Donnerstag, 1. Dezember, in einer Pressemitteilung mit. Es wird darin auch auf den bereits am 4. Oktober genehmigten Erwerb der Erfurter Teigwaren durch die Schwarz-Gruppe (Lidl und Kaufland) eingegangen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begründet die Entscheidung wie folgt: „Wenn große Einzelhandelsketten Hersteller von Lebensmitteln übernehmen, stellt sich aus wettbewerblicher Sicht stets die Frage, ob eine Abschottung der Märkte zum Nachteil anderer Produzenten oder anderer Händler droht. Sowohl Altmühltaler als auch die Erfurter Teigwaren sind in ihren Segmenten bedeutende Hersteller von Handelsmarken in Deutschland.“
"Keine Addition von Marktanteilen"
Dennoch habe man im Ergebnis feststellen können, dass es auch nach den Übernahmen ausreichende Alternativen im Markt geben würde. „Das gilt sowohl für die anderen Mineralwasser- und Nudelhersteller, die auf andere Handelsunternehmen ausweichen können, als auch für die anderen Händler, die auf andere Hersteller als Bezugsquellen für ihre Handelsmarken zurückgreifen können.“
Das Bundeskartellamt sieht Aldi Süd und Aldi Nord wettbewerblich als einen sogenannten faktischen Gleichordnungskonzern und als eine wirtschaftliche Einheit an. Beide Unternehmen seien bislang nicht in der Produktion von Mineralwassergetränken tätig gewesen, sodass es durch die Übernahme auf diesem Markt zu keiner Addition von Marktanteilen kommt, heißt es von Seiten des Kartellamts.
„Das Bundeskartellamt wird die wettbewerblichen Auswirkungen der sogenannten vertikalen Integration von Herstellern im Lebensmitteleinzelhandel weiter im Blick behalten“, heißt es abschließend.
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