Landratsamt informiert
Brunnenausbau von Altmühltaler: So geht es seitens der Behörden weiter
23.10.2023, 05:58 UhrNachdem Altmühltaler Mineralbrunnen mittels eines Pressegesprächs vergangenen Donnerstag über den aktuellen Stand seiner Suche nach Mineralwasser-Vorkommen informiert hatte, hat tags darauf auch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf seiner Homepage die Informationen zum Wasserrechtsverfahren auf Stand gebracht.
Dort ist zu lesen, dass noch kein abschließender Bericht über die bereits abgeschlossenen Probebohrungen vorliege. Die bisher bekannten Analysen ließen jedoch auf eine passende Qualität des Wassers und ein ausreichendes Vorkommen schließen, um die Entnahme aus der übernutzten Gesteinsschicht (Sandsteinkeuper) wesentlich zu reduzieren.
Aufgrund dieser Erkenntnisse habe der Getränkekonzern am Dienstag, 17. Oktober, "die Unterlagen für den Antrag zur Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung von 2 Brunnen in unmittelbarer Nähe der Probebohrungen sowie für die Durchführung der erforderlichen Pumpversuche beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht".
Fachbehörden liefern Einschätzungen
Daraufhin habe die Behörde die Unterlagen an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach zur Erstellung eines Gutachtens als amtlicher Sachverständiger weitergeleitet sowie die Untere Naturschutzbehörde und das Gesundheitsamt um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Die Fachbehörden wurden ebenfalls um Stellungnahme gebeten, ob aus ihrer Sicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Weil tiefer als 100 Meter gebohrt werden soll, hat das Landratsamt zudem das Bergamt Nordbayern informiert, heißt es weiter. Es müsse entscheiden, ob das Landesamt für Umwelt und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beteiligt werden müssen.
Sobald dem Landratsamt die Stellungnahmen der Fachbehörden vorliegen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, werde das Ergebnis dazu im Amtsblatt bekanntgegeben. Sofern keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei, könne das Landratsamt auf Grundlage des Gutachtens des Wasserwirtshaftsamts - und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachbehörden - über den Antrag entscheiden.
Noch nichts entschieden
Ob und welche Mengen Altmühltaler nach dem erfolgten Bau der Brunnen und Pumpversuchen aus dem Eisensandstein entnehmen darf - sofern das Landratsamt beides genehmigt, wird in einem weiteren wasserrechtlichen Verfahren entschieden werden, stellt die Landkreisbehörde klar. Dieses werde ebenfalls beim Landratsamt in Weißenburg durchgeführt.
Neben dem Landratsamt informiert auch Altmühltaler Mineralbrunnen selbst auf seiner Unternehmensseite unter dem Reiter Engagement, Wasserrechte Treuchtlingen.
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