Noch ist es nicht zu spät
Pro AfD-Verbot: Antrag kann das Abgleiten in eine illiberale Demokratie stoppen
Ein Parteienverbot ist das schärfste Schwert, das unser Grundgesetz vorsieht. Im Artikel 21 der Verfassung heißt es: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig."
Übersetzt bedeutet das, dass ein sehr aufwändiger Nachweis geführt werden muss, ehe eine Partei tatsächlich verboten werden kann. Ganze zwei Mal ist dies bislang passiert: 1952 wurde die SRP, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, verboten, 1956 die KPD.
AfD: Das Verbot ist der absolute Ausnahmefall
Beim Verbot einer Partei handelt es sich um den absoluten Ausnahmefall. Denn eigentlich zeichnet sich unsere freiheitlich-pluralistische Grundordnung dadurch aus, auch abweichende Positionen auszuhalten. Solange die Mitte der Gesellschaft ihr Kreuzchen im Wesentlichen bei Parteien der Mitte gemacht hat, ging von Randparteien, egal ob Rechts- oder Linksaußen, keine ernsthaftes Gefährdungspotenzial aus.
Mit der AfD hat sich das fundamental verändert. Zum einen, weil eben nicht nur rechtsradikale Menschen AfD wählen, sondern immer mehr der Mitte zuzurechnende Schichten dies tun. Zum anderen, weil die Populisten der AfD äußert klug agieren. Sie haben der Demokratie nicht offen den Kampf angesagt, sie nutzen vielmehr den Freiraum, den die Demokratie ihren Gegnern bietet, sie arbeiten sich Stück für Stück zum Kern ihres Anliegens vor.
Es ist wie bei einer Zwiebel: Jede Schicht, die wegfällt, legt das Innere frei. Auf die AfD übertragen: Immer deutlicher wird der Angriff auf die Vielfalt der Lebensformen. Immer klarer treten Ressentiments gegen einzelne Gruppen (Zugewanderte) zutage, immer offener werden Institutionen angegriffen ("Altparteien", "Systemmedien" etc.).
Am Ende, das ist die Gefahr, mutiert die Demokratie beinahe unbemerkt zu einer im Kern autoritären Staatsform - eine solche Häutung, genannt illiberale Demokratie, hat sich beispielsweise in Ungarn vollzogen. Für ein Parteienverbot ist es jetzt noch nicht zu spät - zum Schutze unserer Demokratie sollte die rechtlichen Prüfung deshalb angestrebt werden.
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