Übergangsregelung aktiviert
Freedom Day verschoben: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern
20.3.2022, 17:32 UhrSchon vor der Pressekonferenz am Dienstag war klar: Es ist ein Spagat, den die Staatsregierung zu bewältigen hat. Auf der einen Seite steht der vielerorts proklamierte "Freedom Day", an dem die Corona-bedingten Eingriffe in die Grundrechte ein Ende haben sollen - und auf der anderen Seite stehen neue Rekord-Inzidenzen und steigende Infektionszahlen. Kurz nach 12 Uhr hat Florian Herrmann (CSU), Leiter der Staatskanzlei, dann den weiteren Corona-Fahrplan für den Freistaat verkündet.
Auch über den 20. März hinaus wird es in Bayern Corona-Maßnahmen geben, denn die Regierung macht von einer Übergangsregelung Gebrauch. Dazu hatte zuvor schon Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aufgefordert. "Wir sehen seit dem 7. März wieder einen Anstieg der Inzidenz", erklärte Herrmann diesen Schritt und betonte einmal mehr, dass der Gesetzesentwurf der Ampel-Koalition "unzulänglich" sei.
Diese Regeln bleiben - und diese Regeln fallen weg
Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern wird deshalb bis zum 2. April verlängert, gleichzeitig aber auch grundlegend geändert. Schon ab Samstag, den 19. März, soll sie in Kraft treten. Was bleibt sind die bisherigen Regeln zur Maskenpflicht, die Herrmann als "ganz zentrales Mittel" bezeichnete. FFP2-Masken im ÖPNV, in Geschäften und Supermärkten bleiben uns also auch in den kommenden Wochen erhalten. Und auch die Zugangsregelungen bleiben unverändert bestehen: 2G plus gilt weiterhin in Clubs und Discotheken, 2G bei Veranstaltungen, Messen oder Freizeitparks und 3G in Hotels, in der Gastronomie oder bei Friseuren und Kosmetikstudios. Einen Überblick darüber, was wo gilt, finden Sie hier:
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Die wohl größte Änderung betrifft die Schulen: Ab Montag, den 21. März, fällt in Grund- und Förderschulen die Maskenpflicht am Platz weg. Möglich sei dies durch das Testregime in Bayern: Die PCR-Pooltestungen lassen Infektionen rechtzeitig erkennen. Im Begegnungsbereich, also Fluren oder der Aula, bleibt die Maskenpflicht aber erhalten. Nur eine Woche später soll diese Regelung dann auch in den 5. und 6. Klassen, wo es ebenfalls PCR-Pooltests gibt, umgesetzt werden. Auch neu: In Kitas entfällt die Verpflichtung zu festen Gruppen.
Bund-Länder-Runde am Donnerstag entscheidend
Ebenfalls abgeschafft werden ab Samstag, den 19. März, alle Kapazitäts- und Personenobergrenzen bei allen Veranstaltungen sowie Kunst und Kultur. In der Gastronomie darf wieder laute Musik gespielt und getanzt werden, Volksfeste und Jahrmärkte dürfen stattfinden. Die bislang bestehenden Kontaktbeschränkungen entfallen, Feiern auf öffentlichen Plätzen sind dann wieder erlaubt.
Bislang können Städte Zonen definieren, in denen als Corona-Maßnahme kein Alkohol getrunken werden darf, auch das entfällt. Unabhängig davon kann es aber aus anderen Gründen Alkoholverbote geben, in Nürnberg beispielsweise dauerhaft in Grünanlagen.
Herrmann betonte, dieses Regelwerk sei zunächst nur bis zum 2. April möglich. Danach läuft die Übergangsfrist aus, alle Maßnahmen sind dann vom Bund vorgegeben und im Infektionsschutzgesetz verankert - dessen Details spätestens bei der Bund-Länder-Runde am Donnerstag genannt werden können. Über den Basis-Schutz hinaus ist dort eine Hotspot-Regelung vorgesehen, deren Hürden allerdings hoch und deren Maßnahmen stark begrenzt sind, wie Herrmann immer wieder betonte. Wie es also ganz konkret ab dem 2. April weitergeht, ist noch unklar.