Die Maskenpflicht ist Geschichte - zumindest in weiten Teilen des öffentlichen Lebens.
© Boris Roessler, dpa
Die Maskenpflicht ist Geschichte - zumindest in weiten Teilen des öffentlichen Lebens.

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Corona in Bayern: Welche Regeln gelten aktuell?

Die 17. bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde allerdings zum 1. März aufgehoben, es gibt keine Nachfolge-Verordnung. Das liegt daran, dass die wenigen verbleibenden bayerischen Sonderregelungen entfallen. Beispielsweise gab es Ausnahmen zu Testpflichten, die es seit dem 1. März aber nicht mehr gibt.

Deshalb wird auch dieser Artikel nicht mehr aktualisiert. Informationen zu deutschlandweit geltenden Vorgaben finden Sie hier.