Das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidungsverkündung zum Thema Solidaritätszuschlag.
© Uwe Anspach/dpa
Das Bundesverfassungsgericht bei seiner Entscheidungsverkündung zum Thema Solidaritätszuschlag.

Kommentar

Einmal Abgabe, immer Abgabe: Bleibt uns der Soli bis in alle Ewigkeit erhalten?

Die deutsche Wiedervereinigung liegt 35 Jahre zurück. Und trotzdem zahlen immer noch rund zehn Prozent der Bundesbürger sowie viele Unternehmen den Solidaritätszuschlag. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Eine Abgabe, die für den im Wesentlichen längst abgeschlossenen „Aufbau Ost“ gedacht war, wird munter immer weiter kassiert.

Nach der brandaktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt das mindestens bis 2030, möglicherweise aber auch noch länger so. Vernünftig erklären kann man das eigentlich niemandem mehr. Es sei denn damit, dass der Staat Geldquellen, die er einmal aufgetan hat, nie mehr versiegen lässt.

Solidaritätszuschlag: Nur noch Besserverdiener

Schade, dass das höchste deutsche Gericht dieses Spiel mitspielt und die Klage der FDP zurückgewiesen hat. Das Vertrauen der Steuerzahler in einen korrekten Umgang mit den von ihnen eingezogenen Mitteln wird dadurch erschüttert. Dass es nur noch Besserverdiener sind, die den „Soli“ bezahlen müssen, ist kein stichhaltiges Argument. Denn auch Wohlhabendere dürfen nicht mit einer völlig falschen Begründung abgezockt werden.

Der Staat hätte alle Möglichkeiten, auf korrekte und durchschaubare Weise an Geld zu kommen. Er kann jederzeit eine „Reichensteuer“ in Gestalt der ausgesetzten Vermögenssteuer wieder aktivieren oder Erbinnen und Erben stärker belasten. Dann würde die Sache beim Namen benannt statt einfach auf das Fortlaufen einer obsolet gewordenen Abgabe zu setzen.

Doch vor diesem Schritt schreckt die Politik zurück. Die Einführung einer neuen Steuer verursacht viel Aufsehen. Sie bringt Proteste mit sich und oft werden auch Gerichte deswegen eingeschaltet, während ein Weitermachen mit alten Regelungen nicht so stark auffällt. Genau das und nichts anderes ist der Grund dafür, warum der „Soli“ nach dem Willen vieler politischer Akteure am besten ein ewiges Leben haben sollte.

Das Zeug zum ganz großen Aufreger hat die Erlaubnis des Bundesverfassungsgerichts, diese Abgabe weiter erheben zu dürfen, nicht. Das liegt daran, dass die überwiegende Zahl der Arbeitnehmer und Rentner nicht davon betroffen ist. Und viele, die den „Soli“ abführen müssen, können es sich ja auch leisten. Aber falsch bleibt trotzdem falsch.

Ordnungspolitisch falsch, dass der Solidaritätszuschlag weiter existiert

Ordnungspolitisch gesehen hätte der Solidaritätszuschlag längst abgeschafft gehört. Zumal das Geld seit 2019 ja gar nicht mehr in den Osten fließt, wie es ursprünglich gedacht war, sondern im Bundeshaushalt aufgeht. Eine Zweckbindung ist kaum noch zu erkennen, selbst wenn die Regierung mit den hohen Kosten für die östlichen Länder im Bereich der Rentenversicherung argumentiert hat.

Weitere Diskussionen zum Thema erübrigen sich aber nun, nachdem das Verfassungsgericht das letzte Wort gesprochen hat. Vielleicht bringt ja 2030 jemand die Kraft auf, den „Soli“ erneut überprüfen zu lassen. Dann feiert er sein 40-jähriges Jubiläum.

Keine Kommentare