Die Briefwahl ist für alle deutschen Bürgerinnen und Bürgern möglich, sie muss nur rechtzeitig beantragt werden.
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Die Briefwahl ist für alle deutschen Bürgerinnen und Bürgern möglich, sie muss nur rechtzeitig beantragt werden.

Pünktlich und richtig

Bundestagswahl 2025: Wie funktioniert die Briefwahl? Alles zu Unterlagen und Fristen

Die Wahl des neuen Bundestags steht voraussichtlich am 23. Februar 2025 an. Aber nicht jeder Bürger und jede Bürgerin hat die Möglichkeit, am Sonntag ins Wahllokal zu gehen. In diesem Fall gilt es, rechtzeitig Briefwahl zu beantragen.

Dafür brauchen Sie inzwischen keinen triftigen Grund mehr. Allen Wahlberechtigten steht es offen, ihre Stimme via Post abzugeben. Auch deutsche Bürger und Bürgerinnen, die vorübergehend im Ausland sind, können so wählen. Die Unterlagen müssen lediglich pünktlich und richtig ausgefüllt sein.

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Für die Briefwahl benötigen Sie nicht zwingend Ihre Wahlberechtigung, erklärt die Bundeswahlleiterin. Zwar können Sie auf die Wahlberechtigung warten und dann mittels Vordrucks auf der Rückseite ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Sie können aber auch davor bei der Gemeinde ihres Hauptwohnsitzes einen Antrag stellen.

Dafür müssen Sie folgende Angaben machen:

• Familienname

• Vorname

• Geburtsdatum

• Anschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

Versendet werden die Unterlagen entweder an die Wohnadresse oder auf Antrag an eine andere Anschrift. Außerdem können die Dokumente auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. Genauso kann der Wahlschein dann vor Ort ausgefüllt und wieder abgegeben werden, wie die Bundeswahlleiterin berichtet.

Bis wann können Sie Briefwahl beantragen?

Prinzipiell sollte die Briefwahl so früh wie möglich beantragt werden. Dies geht auch vor Ankunft der Wahlberechtigung. Der Wahlschein selbst kann bis spätestens Freitag, 21. Februar, vor dem Wahltag bis 15 Uhr angefordert werden.

Im Fall von einer plötzlichen Erkrankung oder anderen besonderen Ausnahmefällen können Sie auch noch am Wahltag bis 15 Uhr einen Wahlschein beantragen. Dies gilt für Fälle, in denen es unzumutbar ist, das Wahllokal aufzusuchen. Eine Erkrankung muss dabei nachgewiesen werden.

Ab wann erhalten Sie Ihre Wahlberechtigung?

In der Regel erhalten deutsche Bürger und Bürgerinnen etwa fünf bis drei Wochen vor dem Wahltag die schriftliche Wahlberechtigung. Sollten Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend bei Ihrem Wahlamt melden.

Welche Unterlagen enthält der Wahlbrief?

Der Wahlbrief beinhaltet insgesamt mehrere Dokumente. In jedem Brief liegt ein Merkblatt bei, das alle wichtigen Hinweise enthält und erklärt, welche Unterlagen wie auszufüllen sind. Des Weiteren gibt es den Wahlschein mit dem Dienstsiegel der zuständigen Gemeindebehörde und dem Sachbearbeiter.

Außerdem sind selbstverständlich der amtliche Stimmzettel mit Umschlag sowie der amtliche Wahlbriefumschlag in Rot dabei. Auf dem roten Umschlag steht die Adresse, an die der Wahlbrief zurückgesendet wird. Innerhalb Deutschlands kostet der Versand kein Porto, im Ausland muss der Brief ausreichend frankiert werden.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Genauso wie in der Wahlkabine müssen die Stimmen persönlich und unbeobachtet abgegeben werden. Für die Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie eine konkrete Person aus ihrem Wahlkreis, die einen Sitz im Bundestag bekommen soll.

Mit der Zweitstimme entscheiden Sie sich für eine Partei. Jede Partei hat eine Landesliste. Dort stehen Kandidatinnen und Kandidaten, die entsprechend dem Wahlergebnis in den Bundestag kommen. Je mehr Stimmen eine Partei hat, desto mehr Kandidaten kann sie nach Berlin schicken.

Bis wann müssen Sie die Briefwahl abschicken?

Ihre Briefwahl können Sie entweder direkt bei der Stelle abgeben, die auf Ihrem Wahlbriefumschlag (rot) steht, oder via Post versenden. Innerhalb Deutschlands ist dafür kein Porto nötig.

Damit der Brief rechtzeitig zur Auszählung ankommt, sollten Sie ihn spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, empfiehlt die Bundeswahlleiterin. Bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag muss der Brief bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Was tun, wenn die Briefwahlunterlagen verloren gegangen sind?

Sollten Ihre Unterlagen verloren gegangen sein und Sie können dies der Gemeindebehörde glaubhaft versichern, können Sie einen neuen beantragen. Dies geht bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr.

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