
Das gilt im Winter
Winterdienst: Wo räumt die Stadt Nürnberg, wo müssen die Bürger zur Schneeschaufel greifen?
Mit einem Brief informiert der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) jährlich die Bürgerinnen und Bürger über den Winterdienst, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Stadt. Dies betrifft einerseits den Winterdienst, den die Stadt Nürnberg auf rund 3600 Kilometern Straßen, 6100 Fußgängerüberwegen und 300 Kilometern Geh- und Radwegen leistet. Andererseits klärt er über die Zuständigkeit von Grundstückseigentümern für den Winterdienst auf sämtlichen Gehwegen an öffentlichen Straßen entlang ihres Grundstücks auf.
"Alle sollten bedenken, dass Verkehrsbehinderungen selbst bei perfektem Winterdienst auftreten werden", heißt es in dem Bürgerbrief. Jeder ist gut beraten, wenn er in dieser Jahreszeit mehr Zeit als sonst für Wege einplant. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen Pflicht.
"Nur gemeinsam können wir im Winter sichere Straßen und Wege, die ohne erhebliche Unfallgefahren benutzt werden können, gewährleisten", so die Stadt, die auch heuer wieder mit Streusalz gegen Schnee- und Eisglätte auf den Hauptverkehrsstraßen vorgehen will. "Das dient am effektivsten der Verkehrssicherheit." Auch im kommenden Winter wird die Stadt hier wieder die Straßen zuerst räumen, auf denen am meisten los ist. Die Fahrbahnen der Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung, also in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen, werden nicht regelmäßig gestreut.
Auch Radwege werden im Winter enteist
Weil der Radverkehr auch im Winter zugenommen hat und bestimmte Strecken stark genutzt werden, wird Sör den Winterdienst auf diesen Strecken künftig ebenfalls priorisieren. Im Winter 2024/25 stehen mittlerweile acht zusätzliche Fahrer und vier zusätzliche Multifunktionsfahrzeuge zur Verfügung.
Welche Radrouten im Winter in welcher Sicherungsstufe gesichert werden, kann dem auf der Sör-Website unter der Rubrik "Winterdienst" herunterladbaren Plan "Winterdienst auf Radwegen" entnommen werden.
Auf den öffentlichen Gehwegen sind die Anlieger in der Pflicht - selbst dann, wenn Grünstreifen oder Gräben das Grundstück vom öffentlichen Gehweg trennen. Die öffentlichen Gehwege müssen auf der ganzen Länge bei Schneefall oder Glatteis von 7 bis 20 Uhr, wenn nötig auch mehrmals am Tag, geräumt und gestreut werden. Dabei müssen Fußgängerüberwege ungehindert nutzbar sein. Abgeschobene Schnee- und Eismengen sollen am Rande des Gehwegs so gelagert werden, dass Fußgänger noch ungehindert gehen können. Notfalls dürfen Schnee und Eis am Fahrbahnrand abgelagert werden.
Finger weg von Streugutkästen - die gehören dem Winterdienst der Stadt
Bei öffentlichen Straßen, auf denen keine Gehwege ausgewiesen sind, oder bei Straßen mit nur einseitigem Fußweg muss der Straßenrand als Gehweg freigehalten werden und zwar in folgender Breite: bei Ortsstraßen mit normalem, unbeschränktem Fahrverkehr etwa einen Meter, bei Fußgängerzonen mit beschränktem Fahrverkehr etwa zwei Meter.
Räum- und streupflichtige Anlieger dürfen aus Gründen des Umweltschutzes auf öffentlichen Gehwegen kein Streusalz verwenden. In Ausnahmefällen ist bei Glättegefahr an besonders gefährlichen Stellen (etwa an Treppen oder starken Steigungen) das Aufbringen von auftauenden Mitteln zulässig.
Die Stadt appelliert: "Bitte beschaffen Sie sich rechtzeitig vor Winterbeginn geeignetes Streugut! Die im öffentlichen Raum aufgestellten Streugutkästen stehen ausschließlich dem städtischen Winterdienst zur Verfügung."
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