Tickende Zeitbombe?

VGN verbannt E-Scooter aus allen Bussen und Bahnen - der Grund ist überraschend

Tobi Lang

Redakteur

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13.5.2024, 14:07 Uhr
E-Scooter sind in den Verkehrsmitteln des VGN künftig verboten.

© Jens Büttner/dpa E-Scooter sind in den Verkehrsmitteln des VGN künftig verboten.

E-Scooter, davon ist der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) überzeugt, sind eine Gefahr - und deshalb geht der Nahverkehrsanbieter nun einen drastischen Schritt: Künftig sind elektrische Tretroller in allen U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen strengstens verboten. Am vergangenen Donnerstag habe man einen endgültigen Beschluss gefasst, teilt das Unternehmen mit.

"Der VGN folgt damit einer Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die in vielen weiteren Städten schon umgesetzt wurde", heißt es in einer Pressemitteilung. "Hintergrund waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen im europäischen Ausland sowie zwei brandschutztechnische Gutachten der STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH) zu den oben aufgeführten Verkehrsmitteln." Demnach gehe von den E-Scootern eine unkalkulierbare Gefahr aus. Für die in den Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus gelten bislang nur niedrige Sicherheitsstandards", so der VGN. "Damit verbunden ist ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine mögliche Gefährdung von Fahrgästen durch hochgiftige Rauchgase."

E-Scooter-Verbot: Was künftig erlaubt ist - und was nicht

Anders ist die Lage bislang in S-Bahnen und Regionalzügen - hier bleibt die Mitnahme vorerst erlaubt, betont der VAG, denn: Die vorliegenden Gutachten beziehen sich vorerst nicht auf Eisenbahnfahrzeuge.

"Der Nutzen von E-Tretrollern für ÖPNV-Fahrgäste, zum Beispiel für die sogenannte letzte Meile, ist unbestritten", so der VGN. Deshalb behalte man die technische Entwicklung im Blick. "Sobald verbesserte Normen und Sicherheitsstandards für die in E-Tretrollern verbauten Akkus vorliegen, wird das aktuelle Mitnahmeverbot neu bewertet."

Von dem Verbot ausdrücklich nicht betroffen sind E-Bikes und Pedelecs sowie elektrische betriebene Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Menschen, beispielsweise Rollstühle oder sogenannte Seniorenmobile. "Für deren Akkus gelten deutlich höhere Sicherheitsstandards, die Fahrzeuge können deshalb weiterhin in Bussen und Bahnen mitgenommen werden."

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