Wer keinen Fahrschein hat, dem droht eine Anzeige. Im schlimmsten Fall landen Betroffene dann sogar im Gefängnis.
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Wer keinen Fahrschein hat, dem droht eine Anzeige. Im schlimmsten Fall landen Betroffene dann sogar im Gefängnis.

„Unverhältnismäßig“

Nürnbergs Linke fordern: Schwarzfahrer sollen künftig nicht mehr angezeigt werden

Die Stadtratsfraktion Die Linke Nürnberg fordert die städtische Beteiligungsgesellschaft VAG auf, künftig keine Strafanträge mehr wegen „Erschleichens von Beförderungsleistungen“ zu stellen. Das schreibt die Fraktion nun in einer Mitteilung. Stattdessen sollen lediglich zivilrechtliche Forderungen wie das erhöhte Beförderungsentgelt durchgesetzt werden. Ein entsprechender Antrag wurde in den Stadtrat eingebracht.

„Es ist sozial ungerecht, dass Menschen, die sich kein Ticket leisten können, kriminalisiert werden. Gerade Menschen mit wenig Geld landen oft in Ersatzfreiheitsstrafen, weil sie die hohen Geldstrafen nicht bezahlen können“, erklärt Kathrin Flach Gomez, Stadträtin der Linken. „Das ist nicht nur unverhältnismäßig hart, sondern kostet den Staat auch mehr, als es bringt. Andere Städte gehen hier längst einen fortschrittlicheren Weg – das sollte Nürnberg auch tun.“

Für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ohne gültigen Fahrschein wird bereits ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig. Darüber hinaus gilt das „Erschleichen von Beförderungsleistungen“ nach § 265a StGB als Straftat, die jedoch bei Geringwertigkeit gemäß § 248a StGB nur auf Antrag verfolgt wird. Da die Grenze der Geringwertigkeit bei 25 bis 50 Euro liegt und eine einzelne Fahrt in Nürnberg in der Regel darunterfällt, ist ein gesonderter Strafantrag notwendig.

In Deutschland gibt es eine breite Debatte darüber, ob das Fahren ohne Fahrschein weiterhin als Straftat behandelt werden sollte. Der ehemalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte eine Überprüfung der bestehenden Regelung angekündigt. Schon jetzt könnten Städte und Verkehrsunternehmen darauf verzichten, Strafanträge zu stellen.

„Menschen sollen nicht für Armut bestraft werden“

„Wir fordern einen sozialen und gerechten Umgang mit Mobilität. Der öffentliche Nahverkehr muss für alle bezahlbar sein, anstatt Menschen für Armut zu bestrafen“, so Flach Gomez abschließend.

Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat nach § 265a des Strafgesetzbuches (StGB) und kann als „Erschleichen von Leistungen“ geahndet werden. Wer in Deutschland also bei einer Kontrolle kein gültiges Ticket im Nahverkehr vorweisen kann, muss mit einer Strafe rechnen.

In der Regel beläuft sich das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt auf 60 Euro. Diese Gebühr muss innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt werden, ansonsten können Mahngebühren hinzukommen. Wer hingegen mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wird, muss mit höheren Geldstrafen rechnen. In seltenen Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafen (bis zu einem Jahr) verhängt werden.

Haft droht zum Beispiel dann, wenn Menschen eigentlich in der Lage sind, das Geld zu zahlen, es aber nicht „wollen“. Nachzuweisen, das Geld tatsächlich nicht zu haben, ist laut Experten jedoch vor allem für psychisch Erkrankte schwierig.

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