Gegen Leerstände

Nürnberger Innenstadt: Gastronomen dürfen ihre Außenbereiche erweitern

30.9.2024, 14:42 Uhr
Hier dürfen Gastronomen künftig mehr Sitzmöglichkeiten aufstellen.

© IMAGO/Ardan Fuessmann Hier dürfen Gastronomen künftig mehr Sitzmöglichkeiten aufstellen.

Zur weiteren Aktivierung und Belebung der Innenstadt hat der Stadtrat am Mittwoch, 18. September 2024, zeitlich befristete Sondermaßnahmen genehmigt. So können ab sofort Gastronomiebetriebe in der Königstraße bestehende Bestuhlungsflächen für die Außengastronomie ohne weitere Kosten erweitern, heißt es in einer Mitteilung der Stadt.

Zudem werden in Innenstadtlagen mit Leerstand auch Aktionen von externen Anbietern erlaubt, sofern diese hochwertig sind und die Umgebung aufwerten. Mit den beiden zeitlich auf zwei Jahre befristeten Sondermaßnahmen sollen bestimmte Areale der Innenstadt verstärkt belebt und attraktiver gestaltet werden.

Werbeaktionen sollen gegen den Leerstand helfen

Andrea Heilmaier, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg, erklärt: "Die Innenstädte sind im Wandel. Gemeinsam wollen wir diesen Wandel auch in Nürnberg positiv gestalten. Ein wichtiger Baustein dabei ist eine attraktive und lebendige Gestaltung unserer Innenstadt. Durch die gebührenfreien zusätzlichen Außenbestuhlungsflächen in der Königstraße schaffen wir hier einen zusätzlichen Anreiz zur Belebung. Auch durch das Zulassen von Werbeaktionen im Bereich von Leerständen beleben wir das unmittelbare Umfeld."

Sondernutzungen im Rahmen der beiden zeitlich befristeten sogenannten Pilotprojekte "Königstraße" sowie "Promotion" bedürfen jedoch der vorherigen individuellen Abstimmung und Genehmigung durch das Liegenschaftsamt der Stadt Nürnberg.

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