Karte zu Verbotszonen für Feuerwerk

Nürnberg lässt es krachen - aber nicht überall! Hier haben Böller nichts zu suchen

Timo Schickler

Nürnberg

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31.12.2024, 16:52 Uhr
In Nürnberg darf nicht überall geböllert werden. An manchen Stellen weisen Schilder auch darauf hin.

© Stefan Hippel/VNP In Nürnberg darf nicht überall geböllert werden. An manchen Stellen weisen Schilder auch darauf hin.

Zwei Tage lang heißt es: Feuerwerk frei! In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar wird auch in Nürnberg wieder geböllert. Aber nicht überall. Schon vor ein paar Jahren hat die Stadt in der Innenstadt Verbotszonen eingerichtet. Und auch heuer dürfen an einigen Stellen in der Stadt nur die Sektkorken knallen. Für den beliebtesten Aussichtspunkt gelten obendrein weitere Regeln.

Generell dürfen keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Dazu zählen auch Gebäude, die besonders brandempfindlich sind. Hierunter fallen in der Innenstadt insbesondere der Bereich rund um die Lorenzkirche, der Hauptmarkt - wegen der Frauenkirche - und der Jakobsplatz rund um Jakobs- und Elisabethkirche. Das Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder.

Die Karte des Ordnungsamts der Stadt Nürnberg informiert über Feuerwerksverbotszonen an Silvester.

Die Karte des Ordnungsamts der Stadt Nürnberg informiert über Feuerwerksverbotszonen an Silvester. © Stadt Nürnberg

In der Innenstadt ist das Böllern in mehreren Bereichen streng verboten: In dem in der Karte rot umrandeten Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hauptmarkt, Sebalduskirche bis Ölberg ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch an Silvester und Neujahr untersagt - und zwar ganztägig. In dem in der Karte blau umrandeten Bereich rund um die Burg, von der Vestnertorbrücke über die Freiung, den Platz an der Kaiserstallung, den Ölberg bis zur Burgstraße dürfen zwischen 21 und 2 Uhr Feuerwerkskörper weder abgebrannt und noch mitgeführt werden.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude darstellt. "Es dürfen deshalb nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben", heißt es. Feuerwerkskörper ohne diese Prüfzeichen seien ein zu hohes Sicherheitsrisiko und würden immer wieder zu schweren Unfällen führen.

Aber auch für die handelsüblichen Silvesterfeuerwerkskörper, also Kategorie 2, gelten Regeln: Sie dürfen ohne Erlaubnis nur am Dienstag, 31. Dezember 2024, und am Mittwoch, 1. Januar, geschossen oder geböllert werden - und auch nur von Personen ab 18 Jahren.

Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden. An diesen beiden Verbotsbereichen weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck "Feuerwerk verboten – No Fireworks" auf die Verbote hin. Die Polizei führt in diesen Bereichen verstärkt Kontrollen durch. An der Burg findet am Eingang zur Freiung eine Zugangskontrolle mit Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsdienst statt. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden. Das gilt auch für diejenigen, die einen "Kleinen Waffenschein" besitzen. Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann ebenfalls eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt, der "Kleine Waffenschein" widerrufen und die Waffe eingezogen werden.

Um die Zufahrten im Burgbereich für Feuerwehr und Rettungsdienste und wegen der großen Menschenansammlungen freizuhalten, sind die Zufahrten zu einer ganzen Reihe von Straßen von Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt.

Reste vom Feuerwerk bitte wieder mitnehmen

Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von Dienstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.

Die Stadt bittet alle Personen, die in Nürnberg Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise, insbesondere den Sicherheitsabstand, zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten. Verpackungen und Reste der Feuerwerkskörper sollen die Feiernden aufsammeln und genauso wie mitgebrachte Flaschen wieder mitnehmen und ordentlich entsorgen, damit alle Beteiligten eine sichere Silvesternacht und einen guten Start in das Neue Jahr verbringen können.

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