Strenge Regeln zum Jahreswechsel

Böllerverbot und Sektflaschen-Bann: Das gilt an Silvester in der Nürnberger Innenstadt

Julia Vogl

Lokalredaktion Nürnberg

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31.12.2024, 08:54 Uhr
Schön schaut das Feuerwerk über der Burg ja aus, direkt von dort dürfen die Raketen aber nicht starten.

© Horst Linke/VNP Schön schaut das Feuerwerk über der Burg ja aus, direkt von dort dürfen die Raketen aber nicht starten.

Für viele Menschen gehören sie zum Jahreswechsel einfach dazu: Raketen, Böller und laute Kracher. Nur: Darf man sie eigentlich einfach zu zünden? Nein – in Nürnberg gelten schließlich strenge Regeln.

Zeitliche Verbote: Einfach so Raketen in die Luft jagen ist nicht erlaubt. Die Kracherei ist grundsätzlich nur an zwei Tagen im Jahr zugelassen: an Silvester und an Neujahr. In Nürnberg gibt es sogar noch weitere Einschränkungen.

Verbotszone rund um die Burg: So dürfen rund um die Kaiserburg an Silvester von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Die Stadt hat den Bereich in einer Karte eingezeichnet. Die Verbotszone ist blau umrandet und umfasst die Burg sowie den äußeren Bereich vor der Festung mit der Vestnertorbrücke, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg. Vorsicht: Hier ist nicht nur das Zünden, sondern auch das Mitführen von Raketen oder Böllern zwischen 21 und 2 Uhr verboten.

In diesen Bereichen darf an Silvestern in Nürnberg nicht geböllert werden.

In diesen Bereichen darf an Silvestern in Nürnberg nicht geböllert werden. © Stadt Nürnberg

Weitere Verbotszone in der Innenstadt: Eine zweite Feuerwerks-Verbotszone befindet sich in Nürnberg rund um Lorenzkirche, Frauenkirche und Sebalduskirche sowie die dazwischenliegenden Bereiche der Königstraße, Kaiserstraße, Museumsbrücke, Fleischbrücke, Plobenhofstraße, Hauptmarkt, Waaggasse, Rathausplatz und Burgstraße. Auch hier ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten – und zwar zeitlich in einem noch größeren Rahmen. Das Verbot gilt vom 31. Dezember bis 1. Januar ganztägig. Dieser Bereich ist in der Karte rot umrandet.

Verstöße gegen das Böllerverbot werden mit hohen Bußgeldern geahndet

Grundsätzliche Verbote: Neben den beiden Verbotszonen gilt in Nürnberg ganz grundsätzlich auch, dass Raketen und Böller nie in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Fachwerkhäusern oder Kirchen gezündet werden dürfen.

Kontrollen: Die Verbotsbereiche werden durch Schilder gekennzeichnet. Die Polizei wird kontrollieren. Wer gegen die Verbote verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen.

Feuerwerkskörper: Grundsätzlich gilt auch in Nürnberg, dass nur Feuerwerkskörper der Kategorie 1 und 2 verkauft und abgebrannt werden dürfen, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE¬Zeichen haben. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – das sind die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper – dürfen ohne Erlaubnis nur am 31. Dezember 2024 und am 1. Januar 2025 und nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden.

Sekt gibt es auf der Kaiserburg höchstens aus der Dose

Schreckschusswaffen und Co.: Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen, sogenannte PTB-Waffen, dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem "kleinen Waffenschein". Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann zudem der "kleine Waffenschein" widerrufen und die Waffe eingezogen werden.

Grünanlagen: Die Stadt bittet darum, in öffentlichen Grünanlagen und in deren Umfeld sowie rund um Wasseranlagen kein Feuerwerk abzubrennen.

Silvestermüll: Für das Aufräumen nach der Sause ist grundsätzlich jeder selbst verantwortlich. Reste von Raketen, Böllern und Batterien gehören in den Hausmüll und dürfen nicht auf den Gehsteigen liegen bleiben. Die Straßenreinigung ist in den Stadtteilen unterschiedlich geregelt. Die Stadt reinigt innerhalb des Mittleren Rings Gehwege, Plätze und Fahrbahnen. Dazu gehört auch die Beseitigung von Silvestermüll. Außerhalb des Rings werden nur die Fahrbahnen gereinigt, soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist. Für die Sauberkeit der Gehwege sind dort die Anlieger verantwortlich.

Sektflaschen sind verboten: Wichtiger Punkte für alle, die lieber Korken knallen lassen: Sektflaschen knallen auf der Kaiserburg an Silvester nicht. Gläser und Glasflaschen sind dort nämlich verboten. Wer den Blick über die Stadt genießen möchte, der lässt Champagner, Prosecco, Spumante oder Crémant besser daheim. Schaumwein lässt sich dort höchstens aus der Dose trinken. Ein Sicherheitsdienst wird die Taschen kontrollieren.

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