Sonnenschirm oder Markise?

Grillen, EM-Party oder Beete auf dem Balkon: Worauf Nürnberger Mieter achten sollten

Claudia Beyer

NN Lokales

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5.7.2024, 19:00 Uhr
Sommer, Sonne, Balkonparty: Wie lange darf man an der frischen Luft feiern?

© imago/PantherMedia/Patrick Daxenbichler Sommer, Sonne, Balkonparty: Wie lange darf man an der frischen Luft feiern?

Gerade im Sommer genießen viele Nürnberger ihren Balkon. Aber ein solch lauschiges Plätzchen an der frischen Luft lädt nicht nur zum Verweilen ein, sondern bietet auch Möglichkeiten zum Gärtnern oder Grillen. Was Mietern erlaubt ist und was nicht, weiß Sabine Brandl, Juristin bei der Ergo-Rechtsschutzversicherung.

Frau Brandl, ein Südbalkon zieht die Hitze an. Wie viel Sonnenschutz ist erlaubt?

Einen Sonnenschirm als Schattenspender darf man jederzeit ohne Probleme aufstellen. Wer allerdings Wände oder Decken anbohren möchte, um eine Markise zu befestigen, benötigt vorab die Erlaubnis des Vermieters, da dies einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt. Außerdem können Vermieter besonders auffällige Verkleidungen oder einen Sichtschutz, der über die Brüstung ragt, untersagen, sollte dies das Erscheinungsbild des Hauses stark beeinflussen.

Sabine Brandl ist Juristin bei der Ergo-Rechtsschutzversicherung.

Sabine Brandl ist Juristin bei der Ergo-Rechtsschutzversicherung. © Ergo Group

Wer keinen Garten hat, baut auf dem Balkon sein eigenes Obst oder Gemüse an. Darf man das?

Bevor Mieter mit dem Gärtnern loslegen, sollten sie einen Blick in Mietvertrag und Hausordnung werfen. Sind keine entsprechenden Regelungen enthalten, können sie davon ausgehen, dass das Anpflanzen und sturmfeste Anbringen von Blumenkästen sowie das Aufstellen von Töpfen erlaubt sind. Hobbygärtner, die größere Veränderungen wie besonders schwere Pflanzkübel, Hochbeete oder Rankgitter mit Wandbohrungen planen, benötigen das Einverständnis des Vermieters. Übrigens: Außenfensterbänke gehören nicht zur Mietsache. Daher können Blumentöpfe und -kästen hier tabu sein.

Und: Grillen auf dem Balkon?

Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, steht meist in der Hausordnung oder dem Mietvertrag. Ist Grillen erlaubt, sollten sie dennoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Dazu gehört, darauf zu achten, dass diese sich durch Qualm und Gerüche nicht belästigt fühlen.

Kann man jetzt zur EM hier eine kleine Fußballparty schmeißen?

Gegen eine Feier auf dem Balkon ist an sich nichts einzuwenden. Ab 22 Uhr gilt jedoch die Nachtruhe. Wer länger feiern will, sollte die Party dann lieber nach drinnen verlegen. Aber auch hier ist es wichtig, Zimmerlautstärke einzuhalten.

Was gilt für eine Solaranlage?

Immer mehr Mieter überlegen, aus Umwelt- oder Kostengründen eine Solaranlage zu installieren. Sie müssen ihren Vermieter vor dem Aufstellen eines solchen Balkonkraftwerks um Erlaubnis fragen. Ist die Montage baurechtlich zulässig, stört die Anlage optisch nicht, ist fachmännisch installiert, leicht zurückbaubar und besteht keine Brandgefahr, darf der Vermieter die Anlage nur aus einem triftigen und sachlichen Grund ablehnen.

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