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Dank Investitionsabzugsbetrag doppelt von Photovoltaik profitieren

Die Flächenanmietung von Solarparks ist eine zukunftssichere Investition.

© Sunshine Sales GmbH Die Flächenanmietung von Solarparks ist eine zukunftssichere Investition.

Sinnvolle Investition erleichtert die Steuerlast

Photovoltaikanlagen können sowohl auf riesigen Dachflächen oder auch auf Freilandflächen ab einer Größe eines Hektars installiert werden.

Photovoltaikanlagen können sowohl auf riesigen Dachflächen oder auch auf Freilandflächen ab einer Größe eines Hektars installiert werden. © SunShine Sales GmbH

Die Steuervorteile eines Photovoltaik-Investments können enorm sein, wenn man verstanden hat, wie das Steuersystem funktioniert. Aus diesem Grund ist Photovoltaik nicht nur für Eigenheimbesitzer interessant, sondern auch für Firmen mit hohen Gewinnen.
Dazu muss nicht einmal der eigene Grundbesitz zur Verfügung gestellt werden. Wer in Photovoltaik investieren und vom Investitionsabzugsbetrag profitieren möchte, kann dazu über ein Solarunternehmen die Dachflächen anderer Firmen sowie Flächen in Solarparks anmieten, um dort eine Anlage errichten zu lassen.
Der Vorteil dieses Investments gegenüber Immobilien liegt in dem geringen Aufwand ihrer Pflege. Eine Photovoltaikanlage ist wartungsarm und pflegeleicht und somit deutlich leichter zu verwalten als ein Mehrfamilienhaus. Auch die Gewinnermittlung ist besser kalkulierbar.
Die hohen Renditen ergeben sich dabei aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die darin festgelegte staatliche Vergütung der eingespeisten Sonnenenergie in das Stromnetz garantiert eine rezessionsfreie Einnahme für die kommenden 20 Jahre. Das gibt sowohl Sicherheit in Bezug auf den zu erwarteten Gewinn aus der Photovoltaik als auch attraktive Steuervorteile.
Vorteile für den Investor:

  • Sonnenreiche Renditen
  • Steuerschuld minimieren und verlorenes Geld vom Fiskus einsetzen
  • Grüner Fußabdruck
  • Passives Einkommen
Photovoltaik ist nicht nur für Eigenheimbesitzer interessant, sondern auch für Firmen mit hohen Gewinnen.

Photovoltaik ist nicht nur für Eigenheimbesitzer interessant, sondern auch für Firmen mit hohen Gewinnen. © SunShine Sales GmbH

Der Investitionsabzugsbetrag ist auf Photovoltaik anwendbar

Um den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voranzutreiben, bietet der Staat drei unterschiedliche Modelle zur Abschreibung an, die miteinander kombiniert werden können.
1. Den Investitionsabzugsbetrag 2. Die Sonderabschreibung 3. Die Lineare Abschreibung
Der Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g Abs. 1 ESTG besagt: Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen können bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Anschaffungsbetrags als fiktive Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Somit besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Photovoltaikanlage bis zu drei Jahre vor dem eigentlichen Erwerb steuerlich abzusetzen.

Eine seit 2022 bestehende Voraussetzung der Inanspruchnahme ist hierbei einen Höchstbetrag von 200.000 Euro nicht zu überschreiten, hierbei müssen keinen weiteren Angaben über die Abzugsbeträge für zukünftige Anschaffungen im beweglichen Anlagevermögen gemacht werden. Dank des Wegfalls der konkreten Nachweispflicht über den geplanten Erwerb einer Photovoltaikanlage erleichtert das Investoren die Anwendung des Investitionsabzugsbetrags.

Ergänzt wird das Steuermodell durch die Möglichkeit zur Sonderabschreibung gemäß § 7g Abs. 5 ESTG. Bis zu 20 Prozent des Netto-Verkaufspreises einer Photovoltaikanlage können als Sonderabschreibung geltend gemacht werden. Die Summe des Gegenwertes kann beliebig innerhalb der kommenden fünf Jahre nach Anschaffung abgeschrieben werden. Als Bemessungsgrundlage dient der Restbuchwert nach Berechnung des Investitionsabzugsbetrags für die Photovoltaikanlage.

Wer eine Solaranlage kauft, investiert somit nicht nur in saubere Energie, sondern leistet auch einen erheblichen Beitrag für die Umwelt.

Wer eine Solaranlage kauft, investiert somit nicht nur in saubere Energie, sondern leistet auch einen erheblichen Beitrag für die Umwelt. © SunShine Sales GmbH

Dank garantierter Vergütung gilt ein Solar-Investment als sichere Sachwertanlage

Auch für die Bemessung der linearen Abschreibung wird der Restbuchwert nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags samt Sonderabschreibung herangezogen. Über eine Laufzeit von 20 Jahren können mithilfe der linearen Abschreibung jedes Jahr fünf Prozent des Netto-Anschaffungspreises für die Abnutzung der Anlage bei der Einnahmenüberschussrechnung geltend gemacht werden. In konkreten Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies: Bei einer Gesamtinvestition von 200.000 Euro ist eine Steuerersparnis bis zu 55.800 Euro möglich.

Unternehmen, die eine hohe Steuerschuld haben, sollten daher nicht zögern, mit einem erfahrenen Hersteller von Photovoltaik-Anlagen in Kontakt zu treten, um sich über ein Direktinvestment zu informieren. So zum Beispiel bei SunShine Energy. Mit etwa 120 errichteten Solaranlagen zählt das Unternehmen deutschlandweit zu den größten Produzenten von Solaranlagen und hat bereits zahlreichen Firmen zu höheren Jahresgewinnen geholfen.

Die von ihnen errichteten Photovoltaikanlagen erzielen durch die Verwendung von Materialien mit hohen technischen Anforderungen sowohl hohe Erträge als auch saubere Energie. Es besteht die Möglichkeit, dass letzteres sogar das Image des Unternehmens verbessert und durch die zahlreichen Abschreibungsmöglichkeiten zu einer erhöhten Auftragslage führen kann.

Wer bei SunShine Energy eine Solaranlage kauft, investiert somit nicht nur in saubere Energie, sondern leistet auch einen erheblichen Beitrag für die Umwelt und damit einhergehend für die Zukunft unserer Kinder. Bereits jetzt versorgen die Anlagen von SunShine Energy 9.139 Haushalte mit grünem Strom und sparen somit 17.612 Tonnen CO2 pro Jahr ein. Über die gesamte Laufzeit der Anlagen betrachtet sollen entsprechend 493.146 Tonnen CO2 eingespart werden, ein Betrag, der durch jede neue Anlage weiter erhöht wird.

Ihr Kontakt

SunShine Sales GmbH
Donaustrasse 26
90451 Nürnberg
0049-911-4773350
pvanfrage@sunshinesales.de
Kontaktieren Sie uns direkt: www.sunshineenergy.de

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und beantworten diese so bald wie möglich.

Wir freuen uns über Ihre Anfrage und beantworten diese so bald wie möglich. © SunShine Sales GmbH