Eintrag in die Verkehrssünderkartei

Vorsicht: Flensburg-Punkte gibt es schon ab 14 Jahren!

19.9.2024, 12:43 Uhr
Junge E-Scooter-Fahrer: Besser an die Verkehrsregeln halten.

© Auto-Medienportal.Net/Ford Junge E-Scooter-Fahrer: Besser an die Verkehrsregeln halten.

Ein Konto in der berüchtigten Flensburger Verkehrssünderkartei zu eröffnen und darauf Punkte zu sammeln, ist selbst ohne Auto oder Motorrad möglich. Denn es zahlen auch Vergehen ein, die mit dem Fahrrad, dem E-Scooter oder sogar auf den eigenen Beinen begangen werden. Einige Beispiele: Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, kassiert einen Punkt, wer auf dem Elektroroller rechtswidrig ein elektronisches Gerät wie ein Handy benutzt, ebenfalls. Das fußläufige Überqueren eines Bahnübergangs, an dem die Schranke geschlossen ist, wird genauso mit einem Punkt sanktioniert. Und nichtmotorisierte Trunkenheitsfahrten sind sowieso punkterelevant.

Was viele nicht wissen: Auch einen Führerschein muss der oder die Betroffene nicht besitzen. Und deshalb kann die Punkte-Zuweisung schon an Jugendliche erfolgen, die noch gar nicht volljährig sind. "Punkte in Flensburg können an alle über 14-jährigen vergeben werden", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V-Versicherung. Denn: Ab diesem Alter ist man strafmündig.

Die verkehrserzieherische Maßnahme sollte allerdings nicht achselzuckend abgetan werden. Zwar kann man eine nicht vorhandene Fahrerlaubnis auch nicht verlieren. Doch wenn der oder die junge Verkehrssünder(in) später den Führerschein erwerben möchte, kommt es unter Umständen zu Problemen. "Punkte erschweren den Antrag auf die Fahrerlaubnis oder blockieren ihn sogar ganz", warnt Richter. Und das bedeutet: Wer zu viel Einträge in Flensburg hat, erhält womöglich erst einmal keinen Führerschein.

Keine Kommentare