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Stichtag 30. November: Das müssen Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung beachten
12.11.2023, 13:42 UhrIn diesen Wochen flattert vielen Autobesitzern und -besitzerinnen unerfreuliche Post ins Haus: Die Beitragsrechnung für die Kfz-Versicherung liegt im Briefkasten, und in diesem Jahr ist sie häufig mit erheblichen Aufschlägen verbunden.
„Wir erleben Preissteigerungen von historischem Ausmaß“, hat Wolfgang Schütz, Geschäftsführer des Heidelberger Vergleichsportals Verivox, schon Mitte Oktober festgestellt. Gemäß des Kfz-Versicherungsindex, den Verivox gemeinsam mit dem Statistik-Experten Professor Wolfgang Bischof von der Technischen Hochschule Augsburg berechnet, stieg – jeweils im Vergleich zum Oktober 2022 - der Beitrag für die Vollkasko im günstigen Preissegment um 16 Prozent, die Haftpflicht legte um 12 Prozent zu, die Teilkasko um 11 Prozent. Zu ähnlichen Ergebnissen gelangt das Münchner Portal Check24, das den durchschnittlichen Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflicht im Oktober 2023 mit 304 Euro beziffert hat, 30 Euro oder 11 Prozent mehr, als noch im Vergleichsmonat 2022 fällig gewesen waren.
Unbotmäßige Preistreiberei wollen die Portale den Assekuranzen indes nicht vorwerfen. „Aufgrund der Inflation und steigender Preise für Rohstoffe sowie Vorprodukte machen die Versicherer im aktuellen Jahr Verluste“ sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. Auch für Verivox-Chef Wolfgang Schütz sind „die Prämienanpassungen für die Versicherer dringend notwendig“, eine inflationsbedingte Verteuerung der Reparaturkosten und gestiegene Schadenquoten würden „die Sparte in diesem Jahr in tiefrote Zahlen schicken“.
Angesichts dieser Ausgangslage scheint es nicht besonders aussichtsreich, die Beitragserhöhungen durch den Wechsel zu einer anderen Versicherung komplett aufzufangen. Und doch: Wenn sich der Umstieg überhaupt lohnt, dann jetzt, da der wichtige Stichtag des 30. November nicht mehr fern ist. Es ist Wechselsaison, und das wissen auch die Assekuranzen: „Alljährlich im November werben die Versicherungsunternehmen, was das Zeug hält, und locken die Auto-Halter mit Wechsel-Angeboten“, stellt der Automobilclub von Deutschland (AvD) fest. Erfahrungsgemäß sind die Kfz-Haftpflichttarife im Spätherbst stets am niedrigsten, schon im Oktober waren sie gegenüber den Sommermonaten wieder um zehn Prozent gesunken. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Versicherungswechsel:
Warum kommt es auf den 30. November an?
Weil das Versicherungsjahr bei den meisten Verträgen am 31. Dezember endet und die Kündigungsfrist ein Monat beziehungsweise vier Wochen beträgt. Rechnet man diesen Zeitraum zurück, ergibt sich der 30. November als Stichtag.
Ist der 30. November immer relevant?
Nein. Es gibt auch die sogenannten „unterjährigen Verträge“, bei denen die Laufzeit nicht ans Kalenderjahr gebunden ist. Hier hilft der Blick in den Versicherungsvertrag und auf den dort vermerkten Hauptfälligkeitstermin: Liegt der beispielsweise auf dem 1. Juni, endet das alte Versicherungsjahr am 31. Mai, und der Vertrag muss spätestens Ende April aufgekündigt werden. Auch Verträge mit monatlicher Kündbarkeit werden inzwischen angeboten.
Wie finde ich einen besseren Versicherungsvertrag?
Am bequemsten funktioniert das über Vergleichsportale wie Verivox, Check24 oder finanzcheck, die nur mit einigen persönlichen Daten, ein paar Angaben zum Fahrzeug und zum Nutzungsverhalten gefüttert werden müssen und dann ein Ranking der günstigsten Angebote unterbreiten. Wissen sollte man allerdings, dass sich manche Versicherungen – wie die HUK Coburg – nicht listen lassen. Und der AvD warnt davor, „dass einige Vergleichsportale ganz offensichtlich die eigenen Vertragspartner bevorzugen, weil die ihnen möglicherweise sogar eine zusätzliche Vermittlungsprovision zahlen“. Zudem weist der Club darauf hin, dass ein Interessent, der in seiner Anfrage eine sogenannte Premium-Versicherung als aktuellen Vertragspartner benennt, womöglich günstigere Konditionen erhält als ein anderer, der angibt, sein Auto bei einer billigen Budget-Assekuranz versichert zu haben.
Immer eine gute Idee ist es, mehrere Portale aufzusuchen und den Vergleich auch noch auf Basis einer fiktiven anderen als der tatsächlich aktuellen Versicherung durchzuführen. Nicht schaden kann es außerdem, besagte aktuelle Assekuranz mit der Kündigungsabsicht zu konfrontieren. Gut möglich, dass die Konditionen dann aufgebessert werden, damit man als Kunde/ Kundin bleibt.
Was muss ich beim Wechsel beachten?
Empfehlenswert ist es, das Angebot des neuen Versicherers genau zu überprüfen und mit den Bedingungen des noch laufenden Vertrags zu vergleichen. „Der erste Anschein ist mitunter trügerisch“, stellt der AvD fest, „die Kampfpreise werden nicht selten mit erheblichen Abstrichen beim Leistungsumfang erkauft“. In diesem Fall ist es eine Frage der persönlichen Entscheidung, ob man die Einschränkungen hinzunehmen bereit ist.
Nicht verhandelbar sollte eine möglichst hohe und über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehende Deckungssumme sein, empfehlenswert sind bei der Kfz-Haftpflicht mindestens 100 Millionen Euro. Auch sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten, etwa bei Unfällen, die man durch Missachten einer roten Ampel oder durch Telefonieren am Steuer verursachst hat. Die Wildschadenklausel deckt idealerweise Schäden durch Tiere aller Art ab, und was Tierbisse (Stichwort Marder) betrifft, sollten auch die Folgeschäden versichert sein.
Gut überlegen sollte man sich den Versicherungswechsel, wenn man bislang von einem Rabattschutz profitiert hat, der im Falle eines Unfalls die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse verhindert. Denn der neuen Versicherung wird nur der tatsächlich „erfahrene“ SF-Rabatt mitgeteilt, nicht aber die Sondereinstufung aufgrund des Rabattschutzes.
Nicht aus den Augen verlieren sollte man schließlich, dass sich die attraktiven Neukunden-Konditionen im Folgejahr verteuern können.
Wie läuft das mit der Kündigung?
Das Wichtigste: Sie muss am 30. November bei der Versicherung eingegangen sein, es gilt nicht das Datum des Poststempels. Theoretisch ist es zwar möglich, die Kündigung auch per Mail auf den Weg zu bringen. Der sicherere Weg ist aber der eines Einschreibens mit Rückschein, das idealerweise spätestens vier Werktage vor dem Stichtag abgeschickt wird und in dem explizit um eine Bestätigung der Kündigung gebeten wird. Das Kündigungsschreiben sollte neben der Anschrift des Versicherungsnehmers auch die der Assekuranz enthalten, ferner das Datum, die Versicherungsscheinnummer, das Kfz-Kennzeichen und den Grund der Kündigung (etwa „fristgerechte Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres“). Auch die Unterschrift darf nicht fehlen.
Oft bietet auch die neue Versicherung kostenlos einen bequemen Wechselservice an. Das gleiche gilt für die großen Vergleichsportale wie Verivox und Check24.
Die bestehende Versicherung sollte übrigens keinesfalls gekündigt werden, bevor die neue Police nicht bestätigt ist und vorliegt. Denn Teil- und Vollkaskoverträge können auch abgelehnt werden.
Was, wenn ich den Stichtag verpasst habe?
Auch dann kann unter bestimmten Voraussetzungen noch gekündigt werden. Ein solches Sonderkündigungsrecht greift beispielsweise dann, wenn die aktuelle Versicherung den Beitrag erhöht hat, ohne dass dies mit einem Schaden oder einem Umzug des Versicherungsnehmers (Stichwort Regionalklasse) zu tun hat. Das Sonderkündigungsrecht gilt vier Wochen ab Rechnungserhalt.
Immer gekündigt werden kann nach einem Schadenfall und bei einem Fahrzeugwechsel.
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