Sicher und ohne Bußgeld
Mit Auto oder Fahrrad: So klappt der Weihnachtsbaum-Transport
3.12.2022, 16:20 UhrWeihnachten ohne Weihnachtsbaum? Für viele wäre das kein richtiges Fest. Zwischen 23 und 25 Millionen Christbäume werden alljährlich in Deutschland verkauft, heißt es beim Bundesverband der Weihnachtsbaumerzeuger, für 90 Prozent aller Familien mit Kindern und Jugendlichen sei der grüne Schmuck „elementarer Bestandteil des Weihnachtsfestes“.
Die Zeiten, zu denen der frisch geschlagene Baum auf einen Schlitten verladen und durch tiefen Schnee zum heimelig erleuchteten Haus gezogen wurde, gehören freilich einer romantisierenden Vergangenheit an. Heute werden Nordmanntanne, Blaufichte, Nobilistanne oder Rotfichte zumeist im Supermarkt, Gartencenter oder am Christbaumstand erworben, vom Verkäufer in ein Netz gepackt und als solcherart gefesselte Beute mit dem Auto abtransportiert. Gelegentlich gelangt auch das Fahrrad zum Einsatz.
Transport mit dem Auto
Wer es bei einem kleineren Baum belässt, schafft es mit etwas Glück, diesen komplett in den Kofferraum zu packen. Harzflecken sind schwer zu entfernen, deshalb empfiehlt es sich, den Baumstumpf mit einem Tuch oder etwas Folie zu umwickeln und auch das Gepäckabteil mit entsprechender Auslegeware vor Verschmutzung zu schützen.
Verladen wird der Weihnachtsbaum immer mit dem Stamm voran. Passt die grüne Fracht nicht ganz ins Auto, sondern ragt noch ein Stück übers Fahrzeug hinaus, gibt es ein paar wichtige Punkte zu beachten. Grundsätzlich gilt es, den Baum so zu sichern, dass er weder die Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Fahrers behindert und auch nicht verrutscht. Crashtests des ADAC haben gezeigt, dass sich ein 30-Kilo-Baum schon bei einem Unfall mit 50 km/h in ein 750 Kilogramm schweres Geschoss verwandeln kann. Zum Festzurren eignen sich stabile Spanngurte am besten, mit ihrer Hilfe wird auch die möglichst weit nach unten gezogene Heckklappe fixiert. Von Schnüren oder Gummi-Expandern ist abzuraten, sie können reißen.
Bei Fahrten unter 100 Kilometern darf der Baum bis zu drei Meter über das Heck hinausragen, erfolgt der Transport über eine längere Distanz, sind nur 1,5 Meter erlaubt. Bereits ab einem Meter Überlänge greift die übliche Kenntlichmachungspflicht. „Bei Tageslicht muss an der Spitze des Baumes ein rotes Fähnchen oder ein Schild von 30 mal 30 Zentimetern Größe hängen“, sagt Martin Kugele, Sachverständiger bei der Prüforganisation Dekra. Die Straßenverkehrsordnung lässt es sich nicht nehmen, auch besagtes Fähnchen noch näher zu spezifizieren, Pflicht ist, dass es von einer Querstange auseinandergehalten wird.
Und was ist bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen? „Dann sind eine aktive rote Leuchte und ein roter Rückstrahler ein Muss“, erklärt Kugele. „Die Leuchte darf maximal 150 Zentimeter, der Rückstrahler höchstens 90 Zentimeter über der Fahrbahn angebracht sein“. Ratsam sei es, sich gut zu vergewissern, dass Rücklichter und/oder Nummernschild nicht etwa verdeckt sind. Verstöße gegen die Kenntlichmachungspflicht werden mit 25 Euro Bußgeld belegt.
Kommt der Baum aufs Autodach, sollte eine Dachreling oder ein Dachgepäckträger vorhanden sein. Auch hier gilt das Prinzip „Stamm voran“, zudem ist für ein sorgfältiges Fixieren der Fracht zu sorgen, wobei wiederum reißfeste Spanngurte das beste Hilfsmittel sind. Wird die Ladung nicht ausreichend gesichert, kostet das mindestens 35 Euro Bußgeld. Im Falle einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung erhöht sich das auf 60 beziehungsweise 75 Euro und es addiert sich ein Flensburg-Punkt hinzu.
Fahrrad als Lastesel
Das Fahrrad als Lastesel einzusetzen, kommt in ökologischer Hinsicht der eingangs erwähnten Schlittenlösung am nächsten. Allerdings sollte man ein sattelfester Radler sein. Oder den Baum über Lenker und Sattel legen und einfach schieben.
Fahrender Transport ist mit einem Standard-Bike, das lediglich über einen normalen Gepäckträger verfügt, eigentlich nur dann möglich, wenn der Baum eher ein Bäumchen ist. Weil die Baumspitze nicht auf dem Boden schleifen darf, funktioniert die Sache ansonsten nur dann sicher, wenn das Rad einen längeren Gepäckträger besitzt. Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad empfiehlt, den Weihnachtsbaum der Länge nach auf den Träger zu legen, den Stamm unter dem Sattel zu platzieren und das Transportgut mit Spanngurten zu fixieren. Äste oder Gurte dürfen nicht in die Speichen geraten. Außerdem muss die Rad-Baum-Kombination eine maximale Breite von einem Meter einhalten. Und sollte das Rücklicht vom Tannengrün verdeckt werden, braucht es bei Dunkelheit eine zusätzliche Leuchte, auch ein reflektierender Wimpel kann nicht schaden.
Der Experte rät dazu, zunächst eine Proberunde zu drehen – einerseits, um den rutschfesten Sitz des Baums zu überprüfen und andererseits, um auszutesten, wie sicher man sich fühlt. Notfalls gilt: Besser schieben.
Eine unproblematischere Transportlösung stellt der Fahrradanhänger dar. Ähnlich wie beim Auto muss der Baum mit einer roten Fahne gekennzeichnet werden, wenn er über einen Meter aus dem Anhänger herausragt. Ein Gegengewicht im Hänger verhindert, dass er unter der Last des Baumes nach hinten kippt.
Auch Cargobikes mit großer Ladefläche machen den Weihnachtsbaum-Transport verhältnismäßig einfach. Mit Spanngurten gesichert werden muss der Baum freilich auch hier. Die Cargobike-Option kann unter Umständen auch der ziehen, der selbst gar kein solches Fahrrad besitzt: „In vielen Städten gibt es mittlerweile teilweise kostenlose Leih-Lastenräder“, sagt Thomas Geisler.
Keine gute Idee ist es, den Baum quer zum Rad zu transportieren. Und gerät er ins Rutschen, gefährdet das auch andere Verkehrsteilnehmer. Der Radler selbst sollte immer darauf achten, dass er beide Hände am Lenker behält, um gegebenenfalls abbremsen und überhaupt sicher fahren zu können. Ein Unfall wäre schließlich eine schöne Bescherung, die es ganz und gar nicht braucht.
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