Biken und Bahnfahren

Fahrradmitnahme in der Bahn: Diese Tipps sollten Sie kennen

23.5.2024, 20:57 Uhr
Fahrrad- und Bahnfahren miteinander zu kombinieren ist eine umweltfreundliche Art des Reisens.

© Max Lautenschläger/Deutsche Bahn AG Fahrrad- und Bahnfahren miteinander zu kombinieren ist eine umweltfreundliche Art des Reisens.

Vor allem in den Sommermonaten befördert die Bahn auch viele Fahrgäste, die sich nicht auf zwei Beinen, sondern auf zwei Rädern fortbewegen. Gründe, um das Bike im Zug mitzunehmen, gibt es einige: Die einen möchten auch am Urlaubsziel nicht auf ihr Velo verzichten. Andere planen eine Radtour, die zur Abwechslung einmal nicht durch wohnortnahe Regionen führt. Und wieder andere, darunter Pendler, nutzen das Fahrrad als Transportmittel für die "letzte Meile", die beispielsweise vom Bahnhof zum Arbeitsplatz führt.

Unkompliziert ist die Fahrradmitnahme im Zug aber nicht immer. Gerade im Fernverkehr sind die Kapazitäten begrenzt, mitunter darf das Velo auch überhaupt nicht an Bord, und manche Bike-Typen sind von vornherein von der Mitfahrt ausgeschlossen. Deshalb ist gute Vorbereitung angesagt:

Welches Fahrrad darf mit?

Die Bahn erlaubt handelsübliche, einsitzige Fahrräder mit zwei Rädern. Dazu gehören auch Pedelecs bis 250 Watt Motorleistung. Tandems, Liegeräder oder Dreiräder werden nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität transportiert, hier sollte man sich vorab informieren. Kinderräder mit einem Raddurchmesser bis 16 Zoll (beim Verkehrsverbund Großraum Nürnberg VGN sind es 20 Zoll) gelten ebenso wie zusammengeklappte Falträder als Gepäck und reisen kostenlos mit. Ausgeschlossen von der Beförderung sind die als Kleinkrafträder eingestuften, über 25 km/h schnellen S-Pedelecs.

Und ein Fahrradanhänger?

Er darf als Gepäckstück kostenfrei in die Bahn, muss aber zusammengeklappt werden. Pro Fahrrad ist ein Anhänger erlaubt.

In Zügen des Fernverkehrs muss ein Stellplatz für das Fahrrad gebucht werden.

In Zügen des Fernverkehrs muss ein Stellplatz für das Fahrrad gebucht werden. © Volker Emersleben/Deutsche Bahn AG

Was gilt im Fernverkehr?

Hier ist es erforderlich, einen Stellplatz für das Fahrrad zu reservieren. Dies sollte beizeiten geschehen, denn die Kontingente sind limitiert (ein ICE bietet maximal acht Plätze) und oft schon mit langem Vorlauf ausgebucht. Möglich ist die Reservierung ab sechs Monate vor Reisebeginn. Allerdings ist die Fahrradmitnahme nicht auf allen Verbindungen möglich. Wie es auf der gewünschten Strecke aussieht, lässt sich herausfinden, indem in der Online-Suchmaske der Deutschen Bahn (DB) die Filterfunktion "Fahrradmitnahme möglich" aktiviert wird. Inklusive Reservierung kostet das Veloticket für Reisen innerhalb Deutschlands zwischen 7,50 und 12,90 Euro. Gruppen ab sechs Personen können die Fahrradmitnahme nicht online, sondern nur über die DB-Verkaufsstellen oder telefonisch über die Service-Nummer 030 2970 buchen. Gleiches gilt für viele grenzüberschreitenden Verbindungen mit dem Fahrrad.

Grundsätzlich sollte man sich vor Reiseantritt noch einmal über die aktuelle Situation auf der gewählten Verbindung informieren. Wird beispielsweise auf einer Teilstrecke Schienenersatzverkehr eingesetzt, ist die Fahrradmitnahme nicht immer möglich.

Zudem sollte man daran denken, bei Umsteigeverbindungen mehr Zeit einzuplanen, denn der Zugwechsel mit Rad geht nicht ganz so fix vonstatten wie der ohne.

Ersatzverkehr: Gut für Radler ist es, wenn der Bus einen Fahrradträger aufweist.

Ersatzverkehr: Gut für Radler ist es, wenn der Bus einen Fahrradträger aufweist. © Dominik Schleuter/Deutsche Bahn AG

Gibt es auch Alternativen?

Das Fahrrad kann innerhalb Deutschlands auch über den DB-Gepäckservice ans Ziel verschickt werden. Das kostet 55,90 Euro. Allerdings darf das Bike keinen Motor haben, Pedelecs sind also ausgeschlossen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich vor Ort ein Fahrrad zu leihen, beispielsweise über den Mietservice der Bahn. Er heißt "Call a Bike" und stellt in rund 80 Städten etwa 13.000 Velos bereit. In einer Kooperation mit dem Hersteller Brompton bietet die DB außerdem für 41 Euro monatlich ein Faltrad-Abo an.

Wie sieht es im Nahverkehr aus?

Die DB offeriert für 6,50 Euro eine "Fahrradtageskarte Nahverkehr", die deutschlandweit und verbundübergreifend gültig ist (RE, RB und S-Bahnen). Ansonsten stellt sich die Situation regional und auch abhängig vom Verkehrsverbund sehr unterschiedlich dar. Beim VGN kann für das Velo beispielsweise eine Kinderfahrkarte pro Fahrt oder die Fahrrad-Tageskarte Bayern (6,50 Euro) gelöst werden. Zu beachten ist, dass zu bestimmten Tageszeiten (etwa in der S-Bahn montags bis freitags von 6 bis 8 Uhr) keine Fahrräder mitgenommen werden.

Eine Stellplatzreservierung ist im Nahverkehr nicht erforderlich. Dafür gibt es aber auch keine Mitnahmegarantie. Wenn der Zug voll ist, kann es passieren, dass Radler abgewiesen werden beziehungsweise wieder aussteigen müssen. Und es besteht eine Hierarchie: Personen, Kinderwägen und Rollstühle haben Vorrang vor den Bikes. Daran sollte man gerade an schönen Wochenenden und Feiertagen beziehungsweise in den Ferien denken. Früh morgens, mittags oder am späteren Abend hat man dann die besten Chancen, auf einen verhältnismäßig leeren Zug zu treffen.

Was ist eigentlich mit dem Deutschland-Ticket?

Die ursprüngliche Hoffnung, von 49 Euro unkompliziert und gegen eine kleine Pauschale auf Fahrradmitnahme "upgraden" zu können, hat sich zumindest überregional bislang nicht erfüllt. In Bayern gibt es zwar das bayernweit gültige "BaSTI"-Ticket, das pro Tag nur einen Euro kostet. Allerdings unterliegt es nicht unerheblichen Einschränkungen. So kann es während des Sommerhalbjahrs (15. März bis 3. Oktober) am Wochenende (Freitag ab 12 Uhr bis Montag 9 Uhr) und an Feiertagen nicht genutzt werden, zudem dürfen Start- und Zielbahnhof nicht innerhalb eines einzigen Verkehrsverbundes liegen.

Wie stelle ich das Fahrrad ab?

So, dass Flucht- und Rettungswege frei bleiben und das Velo weder umfallen noch wegrollen kann. Im Fernverkehr gibt es zumeist spezielle Fahrradhaken, im Nahverkehr mitunter Gurte, aber nicht immer. Deshalb ist es ratsam, selbst Spanngurte, Expander oder ähnliches Befestigungsmaterial einzupacken. Das Bike mit einem Schloss vor Diebstahl zu schützen, macht in Fernzügen Sinn, beispielsweise in der S-Bahn aber nicht, denn es ist damit zu rechnen, dass rasch "umgeparkt" werden muss. Die Bahn verlangt, dass Gepäcktaschen vor dem Einsteigen abzunehmen sind.

Fahrradabteil im ICE 4: Das Bike lässt sich an speziellen Haken befestigen.

Fahrradabteil im ICE 4: Das Bike lässt sich an speziellen Haken befestigen. © Tobias Gromatzki/Deutsche Bahn AG

Was ist beim E-Bike zu beachten?

Die Beförderungsbedingungen der Bahn schreiben vor, dass der Akku während der gesamten Fahrt fest am Rad montiert bleiben muss. Die Mitnahme eines Ersatz-Akkus ist nicht gestattet, weil es sich hierbei um Gefahrgut handelt. Auch das Aufladen im Zug ist nicht erlaubt. Zudem sollte man daran denken, dass ein Pedelec viel wiegt. Man sollte es auch ohne Hilfe des Zugpersonals in den Waggon verfrachten können. Und: Nicht jeder Bahnsteig ist über einen Aufzug zugänglich.

Wenn es keinen Aufzug gibt, ist Muskelkraft gefragt, um das Bike zum Bahnsteig zu bringen. Hier wird es über eine Fahrradrampe geschoben.

Wenn es keinen Aufzug gibt, ist Muskelkraft gefragt, um das Bike zum Bahnsteig zu bringen. Hier wird es über eine Fahrradrampe geschoben. © Christian Bedeschinski/Deutsche Bahn AG

Wie sehen die Benimmregeln aus?

Die Etikette sieht vor, sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Reisenden zu verhalten. Nicht drängeln also, vor allem Rollstuhlfahrenden und Fahrgästen mit Kinderwagen den Vorrang gewähren und immer erst andere aussteigen lassen, bevor man selbst einsteigt. Und auch wenn man es eilig hat: Durch den Bahnhof oder über den Bahnsteig zu radeln ist verboten, stattdessen muss abgestiegen und geschoben werden.

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