Betrugsmasche an der Autobahn

Der ADAC warnt: So wollen falsche Pannenhelfer Sie abzocken

18.7.2024, 11:04 Uhr
ACDC statt ADAC: Schriftbild und Farbe stimmen, nicht aber das Logo.

© ADAC ACDC statt ADAC: Schriftbild und Farbe stimmen, nicht aber das Logo.

Wenn einer eine Panne hat, dann ist die Konfusion oft groß, umso mehr im Ausland, wo Sprachbarrieren und mangelnde Ortskenntnisse die Situation noch verschärfen. Naht in der Not aber ein gelbes Straßenwachtfahrzeug, werden die Helfer nicht selten tatsächlich wie rettende Engel in Gelb begrüßt: Der ADAC ist da, jetzt wird alles gut! Doch in der prekären Lage setzt mitunter auch das rationale Denken aus. Und so kann es passieren, dass die seriösen Pannenhelfer nicht als das erkannt werden, was sie eigentlich sind: Betrüger, die auf Abzocke aus sind.

Fake-Engel am Werk

Aktuell, zur Urlaubszeit, warnt der Club wieder vor den falschen Gelben Engeln und ihrer Masche. Vor allem in Ungarn und Serbien treiben sie ihr Unwesen, neuerdings aber auch verstärkt in Bulgarien, Kroatien und Slowenien. Auch die Slowakei, Litauen und Polen seien betroffen, heißt es.

Zur Ehrenrettung mancher Betroffenen muss gesagt werden, dass die Kriminellen ihr Tun und ihre Kostümierung so weit perfektioniert haben, dass sie sich häufig kaum von den echten Straßenwachthelfern unterscheiden. Ihre Fahrzeuge haben sie farblich wie die des ADAC gestaltet, Club-Logo inklusive, auch die vertrauenerweckende Aufschrift "Im Auftrag des ADAC" ist zu lesen. "Manche schauen täuschend echt aus", warnt der ADAC. Es gebe aber auch Betrüger, die es an Sorgfalt fehlen lassen, und so unterlaufen dann ihnen selbst Pannen, wenn auch in Schriftform. "Da kommt schon mal ein Wagen mit der Aufschrift ‚ACDC‘" berichtet der Club, nicht ohne den naheliegenden Hinweis, dass die Abzocker ihre Opfer geradewegs auf einen "Highway to Hell" treiben. Andererseits könnte der Buchstaben-Fail auch gewollt sein, um Copyright-Problemen aus dem Weg zu gehen, in der Aufregung einer Pannensituation wird er womöglich übersehen.

Kein Notruf möglich

Die Taktik der Kriminellen sieht so aus, dass sie sich an der Autobahn auf Lauer legen und auf eine Panne warten. Bleibt ein Fahrzeug liegen, sind sie sofort zur Stelle und bieten ihre Dienste an. Die werden dann schon deshalb gerne angenommen, weil es dem Pannenfahrer respektive der Pannenfahrerin gleichzeitig oft unmöglich ist, den Auslandsnotruf des ADAC direkt anzurufen. Das verhindern die Abzocker mithilfe von Störsendern, die sie in ihren Fahrzeugen installiert haben. Gerät man in eine solche Situation, rät der ADAC dazu, das Auto abzuschließen, sich einige Meter zu entfernen und dann von dort den Auslandsnotruf zu kontaktieren.

Ganz grundsätzlich sollte man sein Auto oder auch Wohnmobil niemals unbeobachtet lassen und schon gar nicht auf unbewachten Parkplätzen übernachten. Die perfide Kreativität der Täter geht mitunter nämlich so weit, dass sie nachts unbemerkt Manipulationen am Fahrzeug vornehmen, um tags darauf zu "helfen", wofür sie dann mehrere tausend Euro in bar berechnen. Das ist überhaupt das Geschäftsmodell: Den Opfern wird für Abschlepp- und teils unnötige Werkstattleistungen viel Geld aus der Tasche gezogen.

Ohne eigene Flotte

Wie aber unterscheidet man die falschen von den echten "Gelben Engeln" des ADAC? Die Frage stellt sich eigentlich gar nicht und ist deshalb umso einfacher zu beantworten. Denn der Automobilclub betreibt im Ausland überhaupt keine eigene Straßenwachtflotte. Er arbeitet zwar mit sogenannten Vertragspartnern zusammen. Doch sie dürfen weder auf ihren Fahrzeugen noch an Werkstätten ADAC-Logos verwenden. Nur eine Ausnahme gibt es, und zwar in Norditalien. Dort, so der ADAC, sei ein "Gelber Engel" ganzjährig als Pannenhelfer für die ADAC-Notrufstation tätig. Ansonsten ist immer davon auszugehen, dass es sich bei Pannenhelfern, die im Ausland wie Straßenwachtfahrer des Clubs auftreten, um Betrüger handelt.

Konsequenzen müssen die falschen Pannenhelfer fürchten, wenn der ADAC sie – beispielsweise über das Nummernschild – identifizieren kann. Mit Unterstützung des lokalen Partnerclubs werden dann juristische Schritte, etwa in Form einer Abmahnung, unternommen. Eine Betrugsanzeige aber können nur die Betroffenen selbst erstatten.

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