Autofahren mit Sehschwäche
Brille und Kontaktlinsen: Diese Regeln sollten Autofahrer kennen
21.11.2023, 17:56 UhrWer sich ans Steuer eines Autos setzt oder in den Sattel eines Motorrads schwingt, muss gut sehen können. Wirklich vorgeschrieben ist ein Sehtest aber nur einmal im Leben eines motorisierten Verkehrsteilnehmers: Dann nämlich, wenn er/sie den Führerschein erwerben will, also – zumeist – noch in jungen Jahren.
Was gutes Sehen bedeutet, ist ziemlich genau vorgegeben: Wird auf jedem Auge ein sogenannter Visus von mindestens 0,7 Prozent erreicht, gilt der Sehtest für die Auto-Führerscheinklasse B als bestanden. Schafft man die geforderte Sehleistung von 70 Prozent nur mit einer Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen, kommt ein entsprechender Vermerk in den Führerschein.
Bei einer Polizeikontrolle werden die Beamten dann überprüfen, ob der Autofahrer beziehungsweise die Autofahrerin die verlangte Sehhilfe tatsächlich trägt. Relevant ist die Schlüsselziffer, die sich in Feld 12 des Karten-Führerscheins findet: 01.01 bedeutet, dass der Fahrzeuglenker explizit eine Brille tragen muss, Kontaktlinsen als Alternative sind nicht erlaubt. 01.02 steht für den umgekehrten Fall, also für Kontaktlinsen. Sowohl Brille als auch Kontaktlinsen sind mit den Schlüsselziffern 01 (allgemein „Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz) sowie 01.06 gestattet. „Es ist jedoch möglich, den Führerschein umschreiben zu lassen und beispielsweise Kontaktlinsen nachzutragen“, sagt Wolfgang Müller, Rechtsexperte der Ideal-Versicherung.
Wer bei einer Verkehrskontrolle ohne die vorgeschriebene Sehhilfe angetroffen wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 25 Euro rechnen – und sogar damit, dass die Polizei die Weiterfahrt untersagt. Die finanzielle Sanktion kann sich erhöhen, wenn eine Gefährdungssituation vorliegt. Flensburg-Punkte sowie ein Fahrverbot stehen im Raum, wenn es aufgrund des Nicht-Tragens einer Sehhilfe zu einem Unfall gekommen ist. Besteht in letzterem Fall der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, droht schlimmstenfalls sogar eine Freiheitsstrafe. Und die Versicherung kommt für den Schaden womöglich nicht oder nur teilweise auf.
Ersatz ins Handschuhfach
Brille oder Kontaktlinsen können kaputt gehen, deshalb ist es sinnvoll, für einen solchen Notfall Ersatz im Handschuhfach zu deponieren.
Erfolgreiche Augen-OP: Vermerk löschen
Und was ist, wenn sich beispielsweise durch eine erfolgreiche Laser-Operation das Sehvermögen so weit verbessert hat, dass keine Sehhilfe mehr nötig ist? „In diesem Fall sollte man den Vermerk streichen lassen“, empfiehlt Wolfgang Müller. Denn ansonsten wird der Nicht-Mehr-Brillen- oder -Kontaktlinsenträger unverändert mit einem Verwarngeld belegt.
Regelmäßig zum Augen-Check
In aller Regel verschlechtert sich das Sehvermögen im Laufe des Lebens. Wer den Sehtest mit 18 Jahren noch adleräugig besteht, würde drei Jahrzehnte später womöglich scheitern. Immer wieder gibt es Diskussionen, die sich um regelmäßige Gesundheitschecks für ältere Autofahrer- und Autofahrerinnen drehen, aktuell sind sie in Deutschland aber nicht vorgeschrieben. Umso wichtiger ist es, an die Eigenverantwortung zu appellieren: Ein regelmäßiger Augen-Check beim Augenarzt sollte Pflichtübung sein, und wer zwischen den Kontrollterminen ein spürbares Nachlassen der Sehkraft feststellt, ist gut beraten, schnellstmöglich in der Praxis vorstellig zu werden.
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