Haftpflicht und Vollmacht nötig

Vorsicht bei tierischer Urlaubsbetreuung: Diese Rechtsfragen müssen Sie vorher klären

26.6.2024, 14:00 Uhr
Neben Familienmitgliedern und professionellen Sittern können auch Tierpensionen die Urlaubsbetreuung von Hunden und anderen Haustieren übernehmen. Doch dabei sollten alle juristischen Formalitäten geklärt sein.

© Imago Images/Volker Herold/Funke Foto Services Neben Familienmitgliedern und professionellen Sittern können auch Tierpensionen die Urlaubsbetreuung von Hunden und anderen Haustieren übernehmen. Doch dabei sollten alle juristischen Formalitäten geklärt sein.

Oft können Haustiere nicht mit auf Reisen gehen, würde es vorwiegend Stress für sie bedeuten. Dann brauchen Halterinnen und Halter eine Urlaubsvertretung - und klare Regeln für diese. Daniela Müller führt in Bielefeld eine Kanzlei, die sich auf Tierrecht spezialisiert hat. Sie erläutert, dass in privaten Betreuungsverhältnissen immer der Tierhalter hafte, auch wenn er sich gerade in Spanien, Italien oder Griechenland befindet. "Juristisch gesehen besteht ein Gefälligkeitsverhältnis, wenn Nachbarin, Mutter oder Opa auf das Tier aufpassen", erklärt die Rechtsanwältin.

Das heißt, dass die eigene Haftpflichtversicherung greift, wenn zum Beispiel der Hund einen anderen beißt oder den guten Perser im Wohnzimmer markiert.

Sollte dem Tier in der Obhut eines Privatmenschen etwas zustoßen, sei dieser nicht haftbar, solange er sich sorgfältig und verantwortungsbewusst verhalten hat. "Wenn ich, entgegen der Absprache, eine nierenkranke Katze nicht mit ihren Medikamenten versorge oder einen Hund von der Leine lasse, dann bin ich haftbar", so die Juristin.

Klare Regeln für Urlaubsbetreuung

Sie empfiehlt, sich vor Urlaubsantritt zusammenzusetzen, Versicherungsdaten auszutauschen, klare Regeln festzulegen und diese am besten auch schriftlich zu dokumentieren. "Das heißt ja nicht, dass man dem Freund oder der Mutter misstraut, aber es kann immer sein, dass die Betreuungsperson plötzlich ins Krankenhaus muss und dann jemand anderes einspringt. Auch für so einen Fall ist es gut, klare Handlungsanweisung zu haben."

Darüber hinaus rät Müller dazu, eine schriftliche Vollmacht für Tierarztbesuche auszustellen. Für den Fall, dass das Tier während der Urlaubszeit verstirbt, sollte auch vorab geklärt werden, was mit dem Leichnam passiert.

Wer sein Tier in einer gewerbsmäßigen Betreuung unterbringt, sollte darauf achten, dass diese auch über eine Erlaubnis durch das Veterinäramt verfügt und haftpflichtversichert ist. Denn nicht alle Tierversicherungen würden Schäden übernehmen, die in einer Pension entstehen.

Keine Kommentare