Neue Regelungen

Nachtfahrverbot für die Gustavstraße in Fürth: Das gilt ab Freitag für Autofahrer

Claudia Ziob

Lokalredaktion Fürth

E-Mail zur Autorenseite

4.7.2024, 16:21 Uhr
Abends ist die Durchfahrt durch die Fürther Gustavstraße künftig verboten. Und wer sein Auto tagsüber hier parkt, muss die Uhr im Blick behalten.

© Wolfgang Händel Abends ist die Durchfahrt durch die Fürther Gustavstraße künftig verboten. Und wer sein Auto tagsüber hier parkt, muss die Uhr im Blick behalten.

Die Stadt Fürth zieht es durch: Das Nachtfahrverbot für die Gustavstraße kommt jetzt. Es gilt schon ab diesem Freitag.

In einer Pressemitteilung erklärt das Rathaus den Schritt: Insbesondere in den sommerlichen Abendstunden herrsche seit jeher ein reger Verkehr in der Gustavstraße, heißt es da. Dem gebiete man nun Einhalt. Ab 5. Juli ist Kraftfahrzeugen in der Gustavstraße von 20 bis 6 Uhr die Durchfahrt verboten. Davon betroffen ist auch die Waaggasse. Bewohnerverkehr bleibe aber weiterhin zulässig.

Nachtfahrverbot in Fürths Gustavstraße: Weniger Lärm, weniger Auto-Poser

In der Vergangenheit habe vor allem der motorisierte Individualverkehr bei der Parkplatzsuche in der Gustavstraße für "unnötige, erhöhte Lärm- und Abgasbelastung" gesorgt, so die Stadt Fürth. Hinzu kämen die "Poser"-Fahrerinnen und -Fahrer, die "mit lautem Motorengeräusch mehrmals auf- und abfahren, um gesehen zu werden". Dies sei nun nicht mehr möglich.

Das Durchfahrtsverbot diene aber nicht nur der Lärm- und Abgasminderung, heißt es weiter, sondern auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Es sei immer wieder zu brenzligen Situationen für den Fuß- und Radverkehr gekommen. Nun könnten Besucherinnen und Besucher sicherer in der Kneipenmeile flanieren.

Die Stadt prophezeit, dass durch den "Ausschluss des unnötigen Verkehrs" zudem die Aufenthaltsqualität in den Außenbereichen der Gaststätten steigt. Insgesamt erfahre das Quartier mit dieser Maßnahme eine Aufwertung.

Kneipenbesucher müssen Autos bis 20 Uhr aus der Gustavstraße entfernen

Gaststättenbesucherinnen und -besucher, die bereits tagsüber ihr Fahrzeug parken, müssen dies bis 20 Uhr aus dem Sperrbereich entfernen. Von der Sperrung unberührt bleibt der Liefer- und Kundenverkehr, sofern er zu den üblichen Ladenöffnungszeiten anfällt. Das Durchfahrtsverbot gilt zunächst als Verkehrsversuch bis 31. Oktober 2025, kündigt die Stadt an. Die entsprechenden Schilder werden am Freitag, 5. Juli, um zirka 7 Uhr durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofs aufgestellt.

Nach den Grünen hatte seit einiger Zeit auch die SPD darauf gedrängt, den Park- und Suchverkehr in der Altstadt zu reduzieren. Auf ihren Antrag hin wurde das jetzige Nachtfahrverbot kürzlich beschlossen. Davon, die Gustvavstraße zu einer richtigen Fußgängerzone zu machen, hatte das Straßenverkehrsamt dringend abgeraten. Man wolle die Straße tagsüber für den Kraftverkehr offen halten, damit die Kunden weiterhin zu den hier ansässigen Geschäften, Eltern und Beschäftigte zu den Kinderbetreuungseinrichtungen und letztlich natürlich die Gäste zu den Kneipen und Restaurants fahren können.

Tatsächlich könnte das Nachtfahrverbot auch ein Baustein sein, um der Gastronomie wieder mehr Spielräume zu verschaffen - den Wunsch hegt das Rathaus seit langem. Denn durch das Verbot wird die Lärmbelastung in der Straße reduziert, Lärmmessungen könnten künftig etwas anders ausfallen.

Auch wenn es seit einigen Jahren ruhig geworden ist im Streit mit einzelnen Hausbesitzern um Feste und Sperrzeiten in der Fürther Altstadt, ist der Konflikt nicht abgehakt und vergessen. Nachdem sie mit dem ersten Versuch scheiterte, erwägt die Stadt Fürth aktuell, einen zweiten Anlauf zu nehmen, um den Bebauungsplan für die Altstadt zu ändern. Als erster Schritt soll ein Gutachten die Situation der Gaststätten in der Straße genauer beleuchten.

Der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1988 sieht einen besonders hohen Anwohnerschutz im Viertel vor. Das Rathaus würde ihn gerne auf das gesetzliche Normalmaß herunterfahren, um so mehr Freiräume für die Gastronomie zu erreichen. Vor allem möchte die Stadtspitze auf diese Weise die Bewirtung im Freien auch unter der Woche bis 23 Uhr ermöglichen. Der von der Stadtverwaltung in den Jahren 2015 bis 2018 mühsam überarbeitete neue Bebauungsplan für die Altstadt wurde im Dezember 2022 wegen eines Formfehlers vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gekippt.

Keine Kommentare