In Quarantäne: Wie funktioniert das Freitesten in Bayern?
27.9.2022, 11:42 UhrSeit April gilt in Bayern die aktualisierte Allgemeinverfügung Quarantäne. Sie bestimmt, wer sich absondern muss - und wie lange. Im Normalfall dauert die Quarantäne nun fünf Tage.
Nach positivem PCR-Test: Muss ich mich noch freitesten?
Wer einen positiven PCR-Test hat, muss mindestens fünf Tage lang in Quarantäne. Dabei gilt als Starttermin der Zeitpunkt, an dem die ersten Symptome der Infektion mit dem Coronavirus auftraten - oder bei einer Infektion ohne Symptome, wann der positive Test gemacht wurde. Nach den fünf Tagen Quarantäne ist es nicht nötig, einen negativen Test vorzuweisen. Jedoch musst Du seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. Hast Du nach fünf Tage noch immer Symptome, musst Du die Isolation fortsetzten. So lange, bis die Anzeichen der Corona-Erkrankung für 48 Stunden nicht mehr bestehen. Eine Quarantäne kann jedoch nur maximal 10 Tage gehen.
Wann endet die Isolation nach einem positiven Schnelltest?
Auch wer einen positiven Schnelltest erhalten hat, muss sich unverzüglich in Isolation begeben - und kann sich dann freitesten. Zudem muss das Gesundheitsamt über die Verdachtskontaktperson(en) informiert werden. Das übernimmt die Teststelle selbst, wenn der Test innerhalb Bayerns erfolgt ist. Falls die Meldung eine Handynummer enthält, bekommt der oder die Betroffene vom Nürnberger Gesundheitsamt eine SMS mit weiteren Informationen. Andere Gesundheitsämter rufen gegebenenfalls an.
Laut dem Gesundheitsministerium solltest Du hier direkt einen PCR-Test ausmachen, um das Schnelltestergebnis zu bestätigen oder eine Corona-Infektion auszuschließen. Für den Test darfst Du die Isolation kurz verlassen. Kommt das Ergebnis negativ zurück, endet die Isolation sofort. Verzögert sich das Ergebnis, darfst Du am sechsten Tag nach dem positiven Antigentest die Quarantäne beenden. Ist der Test positiv, kannst Du Dich wie oben beschrieben erst später freitesten.
Hier kannst Du Dich in Deiner Hood testen lassen
Quarantäne und Freitesten: Was gilt für Kontaktpersonen in Bayern?
Sobald Du Kontakt mit einer infizierten Person hast oder hattest, wird ausdrücklich geraten, Dich für fünf Tage in Isolation zu begeben. In dieser Zeit solltest Du Dich unbedingt ständig (selbst) testen. Das gilt auch, wenn ein Haushaltsmitglied an Corona erkrankt ist. Gezählt wird ab dem Tag, an dem die Person positiv getestet wurde.
Das sind die aktuellen Corona-Regeln
Sonderfall: Kritische Infrastruktur
Sollte sich der Geschäftsbetrieb in einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur nicht aufrecht erhalten lassen, weil zu viele Kontaktpersonen in Quarantäne sind, darf das zuständige Gesundheitsamt Ausnahmen festlegen. Davor müssen aber erstmal alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Kann Personal aus anderen Abteilungen aushelfen, gibt es also keine Ausnahmen. Hilft auch das nicht, dürfen Kontaktpersonen gegebenenfalls früher aus der Corona-Quarantäne zurück.
Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderem Krankenhäuser und Altenheime, Polizei und Feuerwehr, die Kinder- und Jugendhilfe und der Lebensmittelhandel.
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