Corona-Regeln in Bayern: Das gilt ab Oktober
14.9.2022, 15:19 UhrAb dem 1. Oktober gelten bundesweit neue Corona-Regeln. Die neuen Corona-Maßnahmen gibt die Bundesregierung im Infektionsschutzgesetz vor.
Das Wichtigste aber gleich zu Beginn - bei all dem Schwierigen und Schweren nicht vergessen: Immer schön zuversichtlich, vorsichtig und solidarisch bleiben.
Hier gilt die Maskenpflicht in Bayern
Vielerorts ist das Tragen einer Maske freiwillig, an einigen bestimmten Stellen muss aber weiterhin eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske getragen werden. In Bayern gilt:
- In öffentlichen Verkehrsmitteln (als Fahrgast und als Angestellte:r mit Kundenkontakt)
- In Arztpraxen und heiltherapeutischen Praxen
- In voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen
Maskenpflicht für bestimmte Einrichtungen
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt auch deutschlandweit eine Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern und voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen. Auch Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten müssen künftig bei ihrer Arbeit wieder eine Maske tragen und negative Tests vorweisen.
Weiterhin ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und auch gehörlose oder gehörgeschädigte Menschen.
Neues Stufen-Modell
Mit einem Stufenkonzept möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Länder auch bei kommenden Corona-Wellen schnell auf die Lage reagieren können.
Stufe 1:
Mit der ersten Stufe sollen die Länder die Möglichkeit haben, die Funktionalität des Gesundheitsapparats zu erhalten. Die erste Stufe ermöglicht folgende Maßnahmen:
- Maskenpflicht im ÖPNV
- Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen
- Maskenpflicht an Schulen ab der fünften Klasse
- Testpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen und Kitas
Stufe 2:
Wenn durch ein hohes Infektionsgeschehen in einzelnen Bundesländern oder Landkreisen die kritische Infrastruktur gefährdet ist, können die Länder künftig auf die Maßnahmen der Stufe zwei zurückgreifen. Darunter fallen:
- Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen im Außenraum, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann
- Verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, öffentliche Einrichtung und Kulturstätten
- Die Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum
- Personenobergrenzen für Veranstaltungen in Innenräumen
Corona-Quarantäne und Isolation in Bayern
Wenn Du selbst infiziert bist:
Wenn Du befürchtest, an COVID erkrankt zu sein (weil Du zum Beispiel Kontakt zu einer infizierten Person hattest) und Dich Symptome, wie Fieber, Husten, Schnupfen oder der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns belasten, rufe eine:n niedergelassene:n Ärzt:in oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Schildere unbedingt Deine Symptome und Deine Befürchtungen und komme dann erst nach Absprache in die Praxis. Solltest Du auch bereits einen positiven Schnelltest haben, kannst Du ebenso bei einer Teststation einen kostenlosen PCR-Test machen.
Fünf Tage Isolation
In Bayern gilt seit dem 13. April, eine verkürzte Corona-Isolation. Eine Quarantäne-Pflicht gibt es nicht mehr. Solltest Du Dich mit Corona infiziert haben, kannst Du nach fünf Tagen Isolation auch ohne Freitesten wieder nach Draußen. Wichtig dabei: Du musst mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
Wenn Du engen Kontakt zu einer infizierten Person hattest
Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen entfällt ebenfalls seit dem 13. April. Solltest Du also mit einer infizierten Person länger in einem Raum gewesen sein, dann musst Du nicht mehr für zehn Tage in Isolation. Regelmäßig testen und Rücksicht nehmen auf andere Menschen achten solltest Du dennoch.
Wann musst Du das Gesundheitsamt informieren?
Bei einem PCR-Test (egal ob positiv oder negativ) musst Du das Gesundheitsamt nicht informieren, die Testergebnisse werden nämlich automatisch an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Anders ist das bei einem Schnelltest-Ergebnis: Solltest Dein Schnelltest positiv sein, musst Du Dich rechtlich gesehen unverzüglich in Quarantäne begeben, das Gesundheitsamt informieren und alsbald einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren.
Wenn Du nach fünf Tagen ein negatives Schnelltestergebnis bekommst und mindestens seit 48 Stunden symptomfrei bist und aus der Isolation gehen kannst, musst Du auch darüber das Gesundheitsamt informieren. Am besten geht das über das Kontaktformular des Gesundheitsamtes (das reicht auch - Du musst in diesem Fall nicht extra anrufen).
2G, 3G - Regelungen im öffentlichen Leben
Es gibt keine Orte mehr, für die im allgemeinen die 2G- oder 3G-Regel gilt. Konkret betrifft das unter anderem Veranstaltungen, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Hochschulen und viele andere Bereiche.
Hier findest Du die Testzentren in Nürnberg auf einen Blick - mit aller nötigen Info
Hier kannst Du Dich unkonventionell impfen lassen
Wenn Du Dich noch weiter reinfuchsen möchtest, was die aktuellen Corona-Maßnahmen betrifft:
hier findest Du die bundesweiten Maßnahmen (auch in Gebärden- und leichter Sprache)
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