
Insolvente Händler und Befristung
Wie lange gilt der eigentlich? Das sollten Sie zum Gutschein unterm Christbaum wissen
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Als Weihnachtsgeschenk sind Gutscheine ziemlich beliebt. Kurzfristig verfügbar, der Beschenkte kann sich am Ende selbst für das Geschenk entscheiden und die meisten Gutscheine sind klein sowie gut zu transportieren. Doch alle Jahre wieder: Nach der Bescherung kommen Fragen auf. Drei Fragen und drei Antworten zum Gutschein unterm Weihnachtsbaum.
Wie lange gelten Gutscheine eigentlich?
„Wird kein Ablaufdatum genannt, ist der Gutschein grundsätzlich drei Jahre lang gültig“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Gerechnet wird dabei ab dem Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde. Diesjährige Weihnachtsgutscheine können also bis spätestens 31. Dezember 2027 eingelöst werden.“ Auch für Beschenkte, die sehr ungern Entscheidungen treffen, sollte das genug Zeit sein.
Gibt es Gutscheine mit Frist?
Ja, es gibt auch befristete Gutscheine. Eine Frist von weniger als einem Jahr ist allerdings in den meisten Fällen nicht zulässig. Manchmal ergibt sich die Einlösefrist auch aus der Art der Leistung. Bei einem Gutschein für eine bestimmte Theateraufführung etwa kann der Gutschein nur während der Spielzeit dieses bestimmten Stückes eingelöst werden.
Was passiert, wenn der Händler insolvent wird?
Wird ein Händler insolvent, kann ein gekaufter Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Viele haben das in der Vorweihnachtszeit, wenn die Gutscheine gekauft werden, aber nicht im Blick. Wer nicht weiß, was er schenken soll, macht auch mit Geldgeschenken nichts verkehrt. Auf diese Weise ist man auch nicht dem Risiko einer Insolvenz ausgesetzt.
Dieser Artikel erschien erstmals am 14.12.2023
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