Fragen und Antworten

Warnstreik abgewendet: Viele Züge fallen dennoch aus - auch in der Region Nürnberg

14.5.2023, 19:00 Uhr
Trotz der Streikabsage wird es am Montag deutschlandweit zu Zugausfällen kommen. Im Großraum Nürnberg fährt laut DB-Reiseauskunft ein Großteil der S-Bahnen und Regionalbahnen.

© Anne Kleinmann, NNZ Trotz der Streikabsage wird es am Montag deutschlandweit zu Zugausfällen kommen. Im Großraum Nürnberg fährt laut DB-Reiseauskunft ein Großteil der S-Bahnen und Regionalbahnen.

Die Zeichen standen bereits auf Warnstreik, viele Reisepläne wurden umgebaut oder komplett begraben. Doch am Samstag dann die große Überraschung: Der Arbeitskampf wurde mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main abgewendet. Gelöst ist der Tarifkonflikt mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) damit noch nicht, auch weitere Warnstreiks sind möglich - allerdings nicht am Montag und Dienstag. Ein Überblick über die drängendsten Fragen.

Läuft der Bahnverkehr zu Wochenbeginn wieder fahrplanmäßig?

Nein. "Im Fernverkehr will die DB zum Wochenstart den Bahnverkehr schnell wieder hochfahren", teilte der Konzern mit. Am Montag würden rund zwei Drittel der geplanten Fernverkehrszüge fahren, am Dienstag dann wieder alle. "Auch im Regionalverkehr wird es Einschränkungen und Zugausfälle geben", hieß es. Im Großraum Nürnberg fährt laut DB-Reiseauskunft ein Großteil der S-Bahnen und Regionalbahnen. Die Bahn bittet Fahrgäste trotzdem, sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über Zugverbindung zu informieren: "Unter 08000 99 66 33 ist die kostenlose Infohotline erreichbar", so der Konzern.

Für Fahrten zwischen bis einschließlich Dienstag werde die Zugbindung aufgehoben, um eine flexible Nutzung der Tickets in diesem Zeitraum zu ermöglich. Alternativ könnten Tickets für diese Reisetage kostenfrei erstattet werden.

Die EVG hat lediglich den Warnstreik bei der Deutschen Bahn abgesagt. Einige Bahn-Unternehmen sollen weiterhin 50 Stunden lang bestreikt werden. In Bayern trifft es die Bayerische Oberlandbahn (BOB), die Bayerische Regiobahn (BRB) und den Meridian, wie die EVG mitteilte. Die EVG verhandelt derzeit mit Dutzenden Bahn-Unternehmen parallel neue Tarifverträge.

Ist die Streikgefahr gebannt?

Vorläufig ja, grundsätzlich nicht. Der Tarifkonflikt zwischen der EVG und den Bahn-Unternehmen ist nicht gelöst. Mit der Deutschen Bahn hat sich die EVG darauf verständigt, nun zügig weiter zu verhandeln. Sollten diese Gespräche aber nicht zu Ergebnissen führen, will die Gewerkschaft wieder zu Warnstreiks aufrufen.

Gibt es schon einen Termin für die nächsten Verhandlungen?

Die Verhandler wollen ab dem 23. Mai in Fulda erneut zusammenkommen. Über mögliche frühere Treffen wurde am Wochenende zunächst nichts bekannt.

Wie hat das Arbeitsgericht Frankfurt den Vergleich zustande gebracht?

Die EVG hatte stets betont, dass sie auf Warnstreiks verzichten wird, wenn die Deutsche Bahn die Gewerkschaftsforderung zum Mindestlohn erfüllt. Nach Ansicht der DB hat sie das in den vergangenen Tagen in Schreiben an und Gesprächen mit der Gewerkschaft getan. Die EVG kritisierte aber Schlupflöcher, die sich der Arbeitgeber gelassen habe - und kündigte den 50-stündigen Warnstreik ab Sonntagabend an.

Nach dpa-Informationen sah Arbeitsrichterin Lara Sherman die EVG-Forderungen auch als erfüllt an. Die Bahn musste jedenfalls keine weiteren Zugeständnisse machen, um den Vergleich zu erzielen.

Was hat es mit dieser Mindestlohn-Debatte auf sich?

Etwa 2000 Beschäftigte bei der DB erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro derzeit lediglich über Zulagen. Die EVG hat es zur Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungen gemacht, dass zunächst dieser Mindestlohn in die Tariftabellen aufgenommen wird. Sie will damit erreichen, dass für alle weiteren Verhandlungsergebnisse diese 12 Euro pro Stunde die Grundlage bilden.

Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen. Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen. Die Bahn argumentiert an dieser Stelle, dass sonst der branchenübliche Lohn etwa für Sicherheits- und Reinigungskräfte weit übertroffen werde.

In welchen Punkten sind sich Bahn und EVG noch uneinig?

Eigentlich in allen. Besonders im Fokus stehen die Höhe des Lohnplus, der Zeitpunkt der Lohnerhöhung und die Laufzeit des Tarifvertrags. Die EVG fordert für die Beschäftigten 650 Euro mehr Lohn pro Monat, bei den oberen Einkommen ein Plus von 12 Prozent, das alles bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn hat zuletzt steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen von insgesamt 2850 Euro sowie in Stufen Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt. Die Laufzeit soll bei 27 Monaten liegen.

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