Geldanlage

Totalverlust droht: Anleger von Nürnberger Investmenthaus UDI in Aufruhr

21.5.2021, 06:49 Uhr
Eine Biogasanlage der UDI: Anlegern, die mit Investitionen in nachhaltige Produkte auf eine gute Rendite hofften, droht nun in Teilen der Totalverlust. 

© e-arc-tmp-20210518_193237-2.jpg, NN Eine Biogasanlage der UDI: Anlegern, die mit Investitionen in nachhaltige Produkte auf eine gute Rendite hofften, droht nun in Teilen der Totalverlust. 

Die Rückzahlung der Gelder ist „akut ausfallgefährdet“, heißt es in einem von Geschäftsführer Rainer Langnickel unterzeichneten Schreiben an die Anleger, das unserer Redaktion vorliegt. Langnickel, der das Unternehmen Ende 2020 erworben hat, fordert die Kunden auf, einem Schuldenschnitt zuzustimmen und damit auf einen Großteil ihres Investments zu verzichten. UDI-Sprecher Sven Moormann spricht von einem Gesamtvolumen von 14 Millionen Euro, das gerade im Feuer steht, Anlegerschützer gehen von rund 100 Millionen Euro aus.


Konkret geht es um Produkte von 13 Tochtergesellschaften mit dem Namen „UDI Energie Festzins“. Diese Töchter des vor 20 Jahren von Georg Hetz in Nürnberg gegründeten Anlagehauses für Investments in erneuerbare Energien haben von 2011 bis 2018 sogenannte Nachrangdarlehen emittiert. Für das Geld, das die Anleger den Gesellschaften als eine Art Kredit gaben, wurden Zinsen von fünf bis neun Prozent versprochen – zusätzlich zur Rückzahlung des eingezahlten Kapitals.


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Diese Nachrangdarlehen sind nun in den Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geraten. Sie sind, wie der Name sagt, nachrangig. Das heißt: Im Fall einer Insolvenz müssen erst alle anderen Gläubiger bedient werden. Die Investoren müssen sich mit dem kargen Rest begnügen, sofern überhaupt vorhanden. Aufgrund dieses Risikos ist die Verzinsung bei Nachrangdarlehen höher als bei erstrangigen Darlehen.

2018 und 2019 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei anderen Fällen mit dieser Art der Anlage beschäftigt. Die Schlüsse aus diesen Urteilen, wonach die Risiken klarer benannt werden müssen, wandte die Bafin nun auf die UDI an. Ihr Fazit: Die in den UDI-Verträgen verwendete „qualifizierte Nachrangklausel“ genügt den Kriterien des BGH nicht. Daher hat die Bafin die sofortige Rückzahlung aller Anlegergelder für bislang drei Projekte verfügt. Als Reaktion hat eines der drei, konkret die „UDI Energie Festzins VI“, am 19. April in Leipzig ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angemeldet.


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„Wir haben die Geschäftsmodelle der UDI schon seit Jahren kritisiert und vergeblich auf Unterstützung durch die Bafin gewartet“, sagt Christian Herz, Vorsitzender des Anlegerschutzvereins WindEnergie AWE. Dass nun etwas passiere, begrüße man, es komme jedoch zu spät. „Ich halte die Chance für gering, dass die Investoren ihr eingezahltes Eigenkapital wiedersehen.“

Herz kritisiert bei der UDI viel zu hohe offene und verdeckte Provisionen sowie zu hoch angesetzte Gewinnmargen in den Projekten. Unter diesen Voraussetzungen sei klar, dass die beworbenen Ausschüttungen unrealistisch seien. Dass viele Anleger teils zu gutgläubig solche Investments tätigen, führt Herz auch darauf zurück, dass der Staat im Zuge der Rentenlücke derartige Anlagen sogar subventionierte. „Viele denken, wer sich in erneuerbaren Energien engagiert, hat ein ehrliches Geschäftsmodell. Das ist naiv. Denn in einem so schnell wachsenden Markt gibt es auch zahlreiche Trittbrettfahrer, die jede Möglichkeit zum Tricksen ausnutzen.“ Der Fall UDI sei jetzt nur eine erste Erschütterung. „Ich fürchte, es werden noch sehr viele Anleger bluten müssen.“

"Das ist wie Fahren ohne Führerschein"

Zur konkreten Umsetzung von UDI-Projekten äußert sich die Bafin nicht. Jedoch, so eine Sprecherin, sei einem Unternehmen zuzumuten, seine Anlageangebote nach einer Rechtsprechungsänderung anzupassen, „und sich so erst gar nicht dem Vorwurf auszusetzen, Finanzgeschäfte ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu betreiben“.

Stattdessen sorgt die UDI mit ihrem Schreiben an rund 6200 Anleger mit UDI-Nachrangdarlehen für Aufruhr. Denn die Begründung für die Abwicklungsanordnung der Bafin betreffe den, wie es in den Briefen heißt, „Wesenskern“ der Nachrangdarlehen.
Eine Rückabwicklung sei „nicht umsetzbar“, da die Gelder langfristig in Solar- oder Biogasanlagen gebunden sind. Zwar hat die Gesellschaft im Eilverfahren Rechtsmittel gegen die Bafin-Anordnung eingelegt, noch ist das Verfahren laut UDI-Sprecher Moormann aber am hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

Bafin weist Schuld von sich

Bei der Bafin weist man die Schuldzuweisung von sich: „Wenn es um den Vorwurf geht, erst unsere Maßnahme habe die betroffene Gesellschaft in die Insolvenzlage gebracht, sollten wir Ursache und Wirkung nicht verwechseln“, so die Sprecherin. „Verlieren Anleger Teile ihres Investments, weil wir gegen Unternehmen vorgehen, die keine Erlaubnis haben, dann ist unser Einschreiten nicht die Ursache für den Verlust – sondern vielmehr die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Geschäft überhaupt erst illegal betreibt.“

„Es ist“, so die Bafin-Sprecherin weiter, „wie im Straßenverkehr. Für das Fahrrad braucht man keinen Führerschein, für das Auto schon.“ Durch angehängte Klauseln habe die UDI so getan, als sei man mit dem Rad statt mit dem Auto unterwegs, brauche also keine Genehmigung. Das sei falsch. Und da die Projekte noch immer betrieben werden, würden die BGH-Urteile auch auf sie angewendet.

Die UDI fordert ihre Anleger nun auf, bis heute einem Schuldenschnitt zuzustimmen. Konkret heißt das, dass Anleger auf bis zu 86 Prozent ihrer Einlagen verzichten sollen.
Die Stiftung Warentest warnt vor solch einem Schritt. Denn: „Verzichten sie nicht und erweist sich die Nachrangklausel in ihren Verträgen als unwirksam, rutschen Anleger der Gesellschaften im Insolvenzfall nach vorn. Sie können dann ihre gesamten Forderungen anmelden.“


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Die Krise bei UDI wirft ein schlechtes Licht auf Investments in der Ökobranche. 2014 legte der Windkraftriese Prokon eine Milliardenpleite hin, 2018 wurde ein Nürnberger Geschäftsmann wegen Untreue zu sieben Jahren Haft verurteilt, nachdem im Firmengeflecht der Deutschen Biofonds Anlegergelder in Höhe von 40 Millionen Euro verschwanden. Auch gegen mehrere Verantwortliche der UDI laufen laut Nürnberger Staatsanwaltschaft Ermittlungen.

Grüne Investments deswegen aber unter Generalverdacht zu stellen, hält Anlegerschützer Herz für falsch. Aber: „Je höher die versprochene Rendite, umso höher das Risiko.“ Weil dieses für den einzelnen Anleger kaum zu überblicken sei, wünscht er sich ein Frühwarnsystem von der Bafin. Eines, das nicht erst anspringt, wenn Gelder bereits im Feuer stehen.

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