OVG Münster hat Urteil bestätigt

Gericht hat entschieden: Verbrenner-Autos dürfen von Elektroauto-Parkplätzen abgeschleppt werden

16.6.2023, 11:49 Uhr
 Ein Symbol markiert einen Parkplatz mit einer öffentlichen Ladesäule für Elektroautos.

© Julian Stratenschulte/dpa  Ein Symbol markiert einen Parkplatz mit einer öffentlichen Ladesäule für Elektroautos.

Autos mit Verbrenner-Motor, die auf einem Parkplatz für Elektroautos abgestellt wurden, dürfen abgeschleppt werden. Das gelte auch, wenn neben dem unzulässigerweise belegten weitere solche Parkplätze frei sind, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden und eine Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz, des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen abgewiesen. Die Entscheidung (5 A 3180/21) aus dem April dieses Jahres wurde nun bekannt, sie ist anfechtbar.

In dem Verfahren hatte 2019 ein Besitzer eines mit Kraftstoff betriebenen Autos geklagt, weil er sein Fahrzeug zu Unrecht aus einer Parkbucht entfernt sah. Das Verwaltungsgericht argumentierte, die an dem Parkplatz angebrachte Beschilderung habe zweifelsfrei angezeigt, dass das Parken nur für Elektrofahrzeuge während der Ladezeit und nur mit Parkschein erlaubt gewesen sei.

Das Auto sei nicht unverhältnismäßig abgeschleppt worden, auch wenn weitere Elektroauto-Parkplätze frei waren, geht weiter aus der Entscheidung hervor. Es kommt also nach Ansicht des Verwaltungsgerichts und des OLG nicht auf die Frage an, ob konkret in diesem Zeitraum ein Bedarf bestanden hat oder weitere Parkplätze mit Ladestation frei waren.

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