Energiekosten senken

Gas- und Strompreisbremse: Wer profitiert von der Verlängerung bis April?

Stefanie Banner

Politik und Wirtschaft

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7.11.2023, 09:14 Uhr
Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 verlängern. Wer profitiert davon?

© imago images/Sascha Steinach, NN Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen bis Ende April 2024 verlängern. Wer profitiert davon?

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Die Energiepreisbremsen sollten den rasanten Preisanstieg bei Gas und Strom nach dem russischen Angriff auf die Ukraine abmildern. Die Preise wurden für einen Großteil des Privatverbrauchs deshalb gedeckelt - bei Strom auf 40 Cent und bei Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde.

Die Gas- und Wärmepreisbremse startete im März 2023 und umfasst rückwirkend die Monate Januar und Februar.

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden seit Januar 2023. Die Entlastungsbeträge für Januar und Februar wurden von den Stromversorgern im März 2023 mit ausgezahlt.

Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt wie bei Gas für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Marktpreis gezahlt werden.

Da die Preisbremse mit 40 Cent pro Kilowattstunde Privathaushalte, die eine elektrisch betriebene Heizung (Nachtspeicher und Wärmepumpe) nutzen, mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet, gibt es seit August 2023 eine neue Regelung: Heizstrom ist zwar in der Regel deutlich billiger als Haushaltsstrom, trotzdem kam es auch hier zu starken Preisanstiegen. Deshalb soll für Netzentnahmestellen mit weniger als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und zeitvariablen Tarifen mit Hoch-und Niedertarif der Referenzpreis für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Die zusätzliche Entlastung soll bis spätestens 31. Dezember 2023 ausgezahlt werden.

Strom- und Gaskunden, Mieterinnen und Mieter müssen nichts tun: Energieversorger und Vermieter berücksichtigen die Entlastungen in ihren Abrechnungen. Allerdings hat die gesetzliche Vorgabe bei vielen Energieversorgern zu Verzögerungen bei der Erstellung der Jahresrechnungen geführt. Einzelne Kunden der Nürnberger N-Ergie warten zum Teil jetzt noch auf ihre Rechnung.

Den Gas- und Fernwärmekunden wurde im Jahr 2022 der Dezember-Abschlag erlassen und in der nächsten Jahresrechnung gutgeschrieben. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um die Zeit bis zum Start der Preisbremsen zu überbrücken. Das war also eine einmalige Soforthilfe. Im Dezember 2023 gibt es sie nicht mehr.

Für Privathaushalte, die mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen, wurden Härtefallhilfen zur Verfügung gestellt. Die Beantragungsfrist ist in Bayern jedoch am 20. Oktober abgelaufen. Weitere Infos stehen hier.

Ja. Auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz müsse gedämpft werden, so die Bundesregierung: Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Die Bundesregierung will die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2023 durch einen Zuschuss in Höhe von 12,84 Milliarden Euro auf dem Niveau des Jahres 2022 stabilisieren. Für das erste Halbjahr 2024 soll der Zuschuss 5,5 Milliarden Euro betragen, um auch in diesem Zeitraum die Netzentgelte stabil zu halten. Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden.

Zurzeit liegen die Preise für Neukunden in der Regel unter den Preisbremsen. Trotzdem sollen diese verlängert werden, damit die Kunden, die im Herbst 2022 einen teuren Vertrag abgeschlossen haben und diesen bisher nicht anpassen konnten oder wollten, profitieren. Eine weitere Begründung des Wirtschaftsministeriums lautet: Da die Preise weiterhin sehr stark schwanken, soll die Verlängerung der Entlastung wie eine Art Versicherung wirken.

Für die Preisbremsen bei Strom und Gas braucht der Bund bislang deutlich weniger Geld, als im Haushalt 2023 eingeplant ist. Zusammen sind es 31,2 Milliarden Euro, wie aus Zahlen des Wirtschaftsministeriums hervorgeht. Demnach wurden bis Ende Oktober für die Gaspreisbremse 11,1 Milliarden Euro an die Lieferanten ausgezahlt. Bei der Strompreisbremse waren es laut Ministerium 11,6 Milliarden. Dazu kommen 4,8 Milliarden für eine Erdgas-Soforthilfe und 3,7 Milliarden Euro Zuschüsse für Netzentgelte. Im Haushalt eingeplant sind für die Preisbremsen in diesem Jahr 83,3 Milliarden Euro.

Die nicht genutzten Mittel fließen in die Rücklage des sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds - zur Abfederung hoher Energiepreise und zur Stützung von Unternehmen, die wegen der Energiekrise in Schwierigkeiten geraten sind.

Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox würden Haushalte im Schnitt kaum von einer Verlängerung der Energiepreisbremsen profitieren, weil zugleich zum Jahreswechsel wieder der volle Mehrwertsteuersatz auf Gas fällig werden soll. Demnach würde ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas durch die von der Bundesregierung bis Ende April 2024 geplante Verlängerung der Gaspreisbremse aufs Jahr gerechnet zwar 64 Euro einsparen. Durch die zum Jahreswechsel geplante Wiederanhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent läge die Mehrbelastung im Jahr aber bei 264 Euro. Dies mache unterm Strich 200 Euro aus. "Unterm Strich ist das damit mehr Preiserhöhung als Preisbremse", sagt CDU-Energiepolitiker Andreas Jung.

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