"Keine Kneipe, keine Spelunke"

Leser-Umfrage der Woche: Café verbietet Jogginghosen - Ist das angemessen?

Lea-Verena Meingast

Redakteurin NN.de

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7.10.2024, 16:27 Uhr
In diesem Café gilt Jogginghosen-Verbot, nachdem der Inhaber schlechte Erfahrungen mit Jogginghosen-Trägern gemacht hatte.

© Marius Bulling/dpa In diesem Café gilt Jogginghosen-Verbot, nachdem der Inhaber schlechte Erfahrungen mit Jogginghosen-Trägern gemacht hatte.

An der Eingangstür des Cafés von Lambros Petrou in Pforzheim hängt ein Schild: Hunde müssen draußen bleiben - und Jogginghosen ebenso.

Der Gastronom will Kunden in allzu legerer Bekleidung nicht mehr bedienen. Deshalb beschließt er das Verbot und hängt das Schild auf. Das ist nun einige Wochen her.

"Keine Kneipe, keine Spelunke, sondern ein Café": Das steckt hinter dem Jogginghosen-Verbot

Der Betreiber soll immer wieder Ärger mit Menschen in "verlotterter Kleidung" gehabt haben. Männer in Jogginghosen hätten ihn beleidigt und einmal auch in die Blumen gepinkelt, berichtet Lambros Petrou. "Wir sind keine Kneipe, keine Spelunke, sondern ein Café", sagt er zur Pforzheimer Zeitung, die als erste über das Verbot berichtete.

Er habe nicht per se etwas gegen weite, bequeme Hosen, sagt er. Ihm sei nur wichtig, "dass die Leute sich korrekt verhalten" in seinem Café. Herkunft oder Religion spielten bei seiner Maßnahme keine Rolle, betont er.

"Diese Jogginghosen-Träger, die machen mir meinen Laden kaputt, wenn ich sie reinlasse", glaubt der Inhaber. Darauf könne er auch finanziell verzichten. Sein Fazit nach einigen Wochen fällt positiv aus: "Ich habe kein Gesindel im Café." Die Schilder trügen erste Früchte, junge Frauen und weitere Café-Besucher fühlten sich wohler.

Dresscode in der Gastronomie: Durch das Hausrecht erlaubt

Einem Sprecher des Gastroverbands Dehoga Baden-Württemberg zufolge seien derartige Vorgaben rechtlich zulässig. "Im Rahmen des Hausrechts können Gastronomen einen Dresscode für ihren Betrieb festlegen", sagte Daniel Ohl der Deutschen Presse-Agentur. Wichtig sei, dass die Regeln des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten würden – also niemand beispielsweise aufgrund seiner ethnischen Herkunft diskriminiert werde.

Ein Vorbild für Gastronomen in der Region oder überzogen: Ist ein Jogginghosen-Verbot in der Gastronomie angemessen?

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