Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970

Weißenburg: Alt-Führerscheine müssen umgetauscht werden

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20.9.2023, 11:00 Uhr
Es gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024.

© Markus Steiner, NN Es gilt eine Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024.

Für diese Jahrgänge gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2024. Die Inhaber sind aufgefordert, ihre Führerscheine möglichst zeitnah umzutauschen. Bis jetzt haben Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 den Antrag zum Umtausch der grauen bzw. rosa Papierführerscheine noch nicht gestellt.

Damit eine Bearbeitung der Anträge durch die Führerscheinstelle und die Herstellung der Kartenführerscheine durch die Bundesdruckerei noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist möglich ist, muss der Antrag nun umgehend eingereicht werden.

Bürger der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die nach Ablauf des 19. Januar 2024 noch mit einem grauen oder rosa Führerscheindokument Auto fahren, müssen gegebenenfalls mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem Bußgeld rechnen.

Online oder per Post

Um den Umtausch für die betroffenen Bürger zu vereinfachen, empfiehlt die Führerscheinstelle, den Antrag auf Umtausch online zu stellen oder mit der Post zu schicken.

Die ausgefüllten Anträge können per Post oder Einwurf in den Briefkasten beim Landratsamt (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.) abgegeben werden. Dem Antrag müssen das Unterschriftenblatt und ein biometrisches Lichtbild (maximal ein Jahr alt) hinzugefügt werden. Bei der Antragstellung reicht zunächst eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises.

Benachrichtigung von der Führerscheinstelle

Sobald der neue Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt wurde, werden die antragstellenden Personen schriftlich von der Führerscheinstelle benachrichtigt, ab wann der neue Führerschein voraussichtlich abgeholt werden kann.

Geburtsjahrgänge vor 1953 haben für den Umtausch gemäß den Bundesvorgaben Zeit bis zum Jahr 2033. Für Inhaber von alten grauen oder rosa Führerscheinen der Geburtsjahrgänge nach 1970 gilt die Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2025.

INFO: Die Online-Beantragung und das schriftliche Antragsformular sowie nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar. Personen ohne Internetzugang können sich auch an die jeweilige Heimatgemeinde wenden.

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